Medienmitteilung Dienststelle für Naturgefahren Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

Sicherung des Abschnitts Siders – Chippis nach den Überschwemmungen

Berufung auf die allgemeine Polizeiklausel und Anordnung dringlicher Massnahmen

Um dringende Sicherungsarbeiten im Gebiet von Siders und Chippis durchführen zu können, hat der Staatsrat beschlossen, dringliche Massnahmen nach der Naturgefahrengesetzgebung anzuordnen und ausserdem die allgemeine Polizeiklausel anzuwenden. Diese Klausel kann geltend gemacht werden, wenn die öffentliche Ordnung, d.h. die öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Ruhe, durch einen schweren und unvorhersehbaren Vorfall gefährdet ist. Sie ermöglicht es, die notwendigen Arbeiten von der öffentlichen Auflage und Ausschreibung auszunehmen. Die Polizeiklausel wird für die Eisenbahnbrücke, die das Industriegebiet Chippis an das Schweizer Schienennetz anschliesst, und für die Strassenbrücke zwischen Siders und Chippis angewendet. Die dringlichen Massnahmen und Studien zur Verbesserung der Sicherheit der Ebene am rechten und linken Rhoneufer in Siders und Chippis werden hingegen gemäss dem Gesetz über Naturgefahren und Wasserbau angeordnet.

Ende Juni 2024 war der Kanton Wallis von zwei intensiven Niederschlagsereignissen betroffen, bei denen in den Seitentälern zwei Personen verschwanden und in den Bergen und in der Rhoneebene grosse Schäden entstanden. Vor allem das 2. Ereignis am 29. und 30. Juni 2024 war verheerend. In Siders und Chippis trat die Rhone oberhalb der Eisenbahnbrücke über das rechte Ufer. Das Industriegebiet sowie mehrere Wohnhäuser wurden überschwemmt.

Nach diesen Unwettern, und angesichts des wegen der Klimaerwärmung erhöhten Risikos einer Wiederkehr solcher Ereignisse, hat der Staatsrat entschieden, dringliche Massnahmen nach der Naturgefahrengesetzgebung anzuordnen und sich ausserdem auf die allgemeine Polizeiklausel zu berufen. Letztere erlaubt es, dringliche Massnahmen zu ergreifen, um die Risiken im Abschnitt Siders – Chippis zu verringern, indem die notwendigen Arbeiten von einer öffentlichen Auflage und dem öffentlichen Beschaffungsrecht nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen ausgenommen werden. Sie darf angewendet werden, wenn die öffentliche Ordnung, d. h. die Sicherheit von Staat, Personen und Gütern sowie die öffentliche Gesundheit und Ruhe, von schwerem Schaden bedroht sind, der nicht anders abzuwenden ist.

Im vorliegenden Fall ist die Polizeiklausel dadurch gerechtfertigt, dass in der gegenwärtigen Situation, trotz der seit Ende Juni durchgeführten Sofortmassnahmen zur Instandsetzung, die Gefahr einer erneuten Überflutung fast genauso gross ist wie vor dem Hochwasser. Während es kurzfristig schwierig ist, die Anschwemmung von Geschiebe aus der Navisence in das Rhonebett zu verhindern, ist es möglich, auf andere Faktoren, die an der Überschwemmung beteiligt waren, einzuwirken. Daher sind dringliche Eingriffe erforderlich, die das Risiko potenzieller neuer Überschwemmungen deutlich verringern, bis die prioritäre Massnahme Siders-Chippis realisiert ist. Die Durchführung der Arbeiten muss unbedingt in der Niedrigwasserperiode, d. h. im Winter 2024-2025, erfolgen, da sie sonst um ein Jahr verschoben werden müsste.

Die Durchführung eines ordentlichen Planauflageverfahrens würde mehrere Monate in Anspruch nehmen, was eine ernsthafte Bedrohung und Störung der öffentlichen Ordnung darstellen würde. Aus diesem Grund werden die folgenden Arbeiten zu Werken von öffentlichem Interesse erklärt und in Anwendung der allgemeinen Polizeiklausel bewilligt:

  • Die Beseitigung des durch die Eisenbahnbrücke verursachten Hindernisses durch ihren Rückbau oder den Einbau einer Vorrichtung, um das Bauwerk bei Hochwasser anzuheben. Die oberhalb der Strassenbrücke gelegene Eisenbahnbrücke stellt das erste und wichtigste Hindernis für den Wasserabfluss mit Verklausungsgefahr in diesem Bereich dar. Die Wahl der Variante wird von den Entscheidungen der Gesellschaft abhängen, die Eigentümerin des Bauwerks ist.
  • Die Anhebung und Sanierung der Strassenbrücke zwischen Siders und Chippis auf der Kantonsstrasse Sitten – Bramois – Chippis – Siders, die ebenfalls ein Hindernis für den Wasserabfluss mit Verklausungsgefahr darstellt. Die Brücke dient zudem als Transportweg für Strom, Gas, Glasfaserkabel und Trinkwasser. Die massgebende Höhe dieser Anhebung, bedingt durch die Strassenanschlüsse, wird im Falle eines erneuten Auftretens eines Hochwassers wie im Juni 2024 oder im Oktober 2000 eine ausreichende Abflusskapazität bieten.

Die dringlichen Massnahmen und Studien zur Verbesserung der Sicherheit der Ebene am rechten und linken Rhoneufer in Siders und Chippis werden nach dem Gesetz über Naturgefahren und Wasserbau angeordnet, das die Durchführung dringlicher Arbeiten mit nachträglicher Regularisierung erlaubt. Dazu könnte insbesondere folgendes gehören:

  • der Ersatz der dringlich zwischen zwei Hochwassern gesetzten Betonklötze durch eine teilweise oberirdische Spundwandkonstruktion oder durch dauerhaftere Hochwassersperren;
     
  • die Errichtung eines Erddamms flussaufwärts bis zur KS44 (Strassenachse Siders –Chippis);
     
  • die Einrichtung einer Spundwand entlang der Erschliessungsstrasse unterhalb der KS44;
     
  • die Inspektion der Stützmauer der Alusuisse-Villen, um festzustellen, ob eine Verstärkung, eine Instandsetzung der bestehenden Mauer oder der Bau einer neuen Mauer erforderlich ist.
     
  • die Anpassung der Wehrverschlüsse an den Wasserrückgaben oder die Errichtung einer Mauer, um ein Überlaufen in die Fabrik zu verhindern.

Diese dringlichen Eingriffe werden bis zur Realisierung der prioritären Massnahme Siders-Chippis durchgeführt, welche langfristig die beste Lösung für die Bedrohung durch Rhone-Hochwasser darstellt.

August 2024 © Staat Wallis