3. Rhonekorrektion im Chablais - Zwei Verpflichtungskredite beim Grossen Rat beantragt
Um die Arbeiten der 3. Rhonekorrektion fortzusetzen, hat der Staatsrat beschlossen, beim Grossen Rat zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 142 Millionen Franken zu beantragen. Mit diesen Krediten sollen die gesamten Ausgaben für die vorgezogenen Massnahmen „Iles des Clous und Massongex-Bex Rhone (MBR3)“ bis zu ihrer vollständigen Realisierung finanziert werden. Diese beiden Massnahmen sind Teil der Projektrevision für den Bau der 3. Rhonekorrektion, die vom Staatsrat im Mai 2024 beschlossen wurde. Unter Berücksichtigung der erwarteten Beteiligungen wird sich der Nettoanteil des Kantons für diese beiden Projekte, die sich zwischen den Kantonen Waadt und Wallis befinden, auf 27,4 Millionen Franken belaufen.
Der Staatsrat hat beschlossen, beim Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 113 Millionen Franken für die vorgezogene Massnahme (VM) Iles des Clous und von 29 Millionen Franken für die VM Massongex-Bex Rhone (MBR3) ausserhalb der Wasserkraftnutzung zu beantragen. Diese beiden VM wurden von der prioritären Massnahme (PM) Chablais, der sie ursprünglich zugeordnet waren, abgetrennt. Diese Trennung soll eine schnelle Durchführung der Sicherungsarbeiten ermöglichen. Für die VM MBR3 ermöglicht diese Abtrennung die Nutzung der Synergien, die das Projekt im Hinblick auf die Errichtung eines Wasserkraftwerks an der Rhone bietet. Die VM Iles des Clous und Massongex-Bex Rhone wurden im Rahmen der Projektrevision der 3. Rhonekorrektion, die vom Walliser Staatsrat im Mai 2024 beschlossen wurde, analysiert. Diese Auswertung ergab, dass diese VM aufgrund dieser Revision nur wenige Änderungen benötigen.
Die vorgezogene Massnahme (VM) Iles des Clous zielt darauf ab, die Ufer der Rhone auf einer Länge von 4,2 km zwischen dem Oberlauf der Mündung des Grand Eau (nicht eingeschlossen) bis in die Nähe des Dorfes Chessel zu gestalten. Durch den Bau eines neuen Damms auf der Waadtländer Seite und die Verstärkung des Damms auf der Walliser Seite sollen die Gemeinden Vouvry und Yvorne dauerhaft gesichert werden. Zudem wird auf einem 2 km langen Abschnitt, der in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung liegt, eine grosse Verbreiterung der Rhone vorgenommen. Diese Arbeiten sind ein erster Schritt, um die Ziele des Hochwasserschutzes in der Chablais-Ebene zu erfüllen. Die Massnahme umfasst auch Gestaltungen zur Förderung der Biodiversität und des Langsamverkehrs.
Die vorgezogene Massnahme Massongex-Bex Rhone (MBR3) erstreckt sich über das Gebiet der Gemeinden Massongex, St-Maurice und Bex, von der Mündung des Courset bis unterhalb der Mündung des Avançon. Diese VM bezieht sich auf 6,4 km Ufergestaltung mit dem Ziel, die Gefahr von Dammbrüchen zu beseitigen, die Ufer zu verstärken und gesetzte Ziele zur Renaturalisierung zu erreichen. Da sich die Breite des Rhone-Betts in diesem Bereich ändert, wird die derzeitige Fussgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Massongex und Bex nach Avançon verlegt. An der Stelle der derzeitigen Brücke wird eine neue Brücke gebaut, die die Durchfahrt von öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht.
In Absprache mit dem Kanton Waadt wird der Kanton Wallis die administrative Leitung der Studien und Arbeiten, die Steuerung der Massnahmen sowie die finanzielle Überwachung übernehmen. Die beim Grossen Rat beantragten Verpflichtungskredite umfassen somit die Beträge, die an den Kanton Waadt und an Dritte weiterverrechnet werden sollen. Sie decken die Ausgaben für die Erstellung des Dossiers für die öffentliche Auflage, die Ausarbeitung des Ausführungsdossiers, den Erwerb der notwendigen Grundstücke sowie die Durchführung der Arbeiten.
Für die VM Iles des Clous beläuft sich der Verpflichtungskredit auf 113 Millionen Franken, wovon 70,6 Millionen zu Lasten des Kantons Wallis und 42.4 Millionen für das Kanton Waadt gehen. Unter Berücksichtigung des erwarteten Bundesbeitrags (65,7%) von 46,4 Millionen Franken und des Beitrags der Gemeinden (2%) von 1,4 Millionen Franken, beläuft sich der Nettoanteil des Kantons Wallis auf 22,8 Millionen Franken.
In Bezug auf den Verpflichtungskredit von 29 Millionen Franken für die vorgezogene Massnahme Massongex-Bex Rhone (MBR3) - ohne Wasserkraftnutzung - wird ein Beitrag von Drittstellen in Höhe von 6,3 Millionen Franken für die Mobilitätsinfrastruktur erwartet. Die Anteile des Kantons Waadt (8,5 Millionen) und des Kantons Wallis (14,2 Millionen) belaufen sich somit auf 22,7 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung des erwarteten Bundesbeitrags (65,7%) von 9,3 Millionen Franken und des Beitrags der Gemeinden (2%) von 283'000 Franken beläuft sich der Nettoanteil des Kantons Wallis auf knapp 4,6 Millionen Franken