Langsamverkehr

Der Langsamverkehr umfasst alle Wege, die mit Verkehrsmitteln ohne Verbrennungsmotor zurückgelegt werden, insbesondere den Fussgängerverkehr (Fussgängermobilität) und den Zweiradverkehr mit oder ohne elektrische Unterstützung (Veloverkehr).

Er kann zu Fuss, mit dem Velo, im Rollstuhl, mit Skateboards, Rollern, Trottinetts oder auch mit einem Kinderwagen durchgeführt werden.

Man unterscheidet zwei Formen des Langsamverkehrs:

  • Den Alltagslangsamverkehr für Pendler, Schüler oder berufliche Tätigkeiten. Er wird seit 2023 durch das kantonale Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr (GöVALV) geregelt
  • Den Freizeitlangsamverkehr, dessen Hauptzweck die Freizeit, das Spazierengehen und die Erholung ist. Er wird seit 2012 durch das kantonale Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV) geregelt

Das kantonale Mobilitätskonzept 2040 (KMK 2040), das 2018 vom Staatsrat validiert wurde, zielt darauf ab, die Komplementarität der Verkehrsträger hervorzuheben. Der Langsamverkehr wird darin als eine der 11 wichtigsten Herausforderungen für Interventionen behandelt.

Der Kanton Wallis spielt eine führende Rolle bei der Planung und Aufwertung des Langsamverkehrs, zu Fuss und auf zwei Rädern, für den Alltag und die Freizeit.

Es werden konsequente Anstrengungen unternommen, um den Langsamverkehr für tägliche Fahrten attraktiv zu machen: Die Dienststelle für Mobilität (DFM) führt derzeit in Partnerschaft mit den Gemeinden eine Planungsarbeit für ein qualitatives Netz von Velowegen durch. Im Rahmen ihrer Unterhaltsarbeiten oder spezifischer Projekte (DFM / Infra) führt sie schrittweise die ihr obliegenden Verbesserungen durch, um die Ziele der Kontinuität und Sicherheit dieses Netzes zu erreichen.

In enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Förderorganisationen erleichtert der Kanton zudem den Langsamverkehr durch finanzielle Unterstützung sowohl für den Alltags- als auch für den Freizeitverkehr. Die DFM kann insbesondere Subventionen für Infrastrukturen für den Alltags- und Freizeitlangsamverkehr gewähren sowie Aktionen zur Förderung des Alltagslangsamverkehrs durchführen, koordinieren oder finanziell unterstützen.