Seismische Aktivität im Wallis
Der Kanton Wallis ist die erdbebengefährdetste Region der Schweiz. Seit 1975 gibt es ein nationales Erdbebenbeobachtungsnetz, das in dieser Region jährlich etwa 270 Erdbeben registriert. In 40 Jahren wurden 62 Erdbeben mit einer Magnitude 3 oder mehr auf der Richterskala verspürt, sechs davon überschritten die Magnitude 4. Das stärkste in der Schweiz registrierte Erdbeben in Siders am 25. Januar 1946 hatte eine Magnitude von 6,1 und wurde von 520 Nachbeben gefolgt, von denen drei die Magnitude 5,5 auf der Richterskala überschritten.
Erdbebengefährdung und -risiko
Die Erdbebengefährdung ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich in einer Region in einem bestimmten Zeitraum ein Erdbeben ereignet, und basiert auf der seismischen Geschichte, der Geologie und der Plattentektonik. Das Erdbebenrisiko bezieht sich auf die Folgen eines Erdbebens für Menschen, Güter und die Umwelt, die von der Anfälligkeit und Exposition abhängen. Um dieses Risiko zu verringern, muss die Infrastruktur ausgebaut, Notfallpläne erstellt und die Bevölkerung sensibilisiert werden.
Erdbebengefährdung und -risiko im Wallis
Das Wallis weist die höchste Erdbebengefährdung der Schweiz auf. Das Rhonetal gehört zur Zone Z3b, in der Erschütterungen der Intensität VIII-IX möglich sind, die schwere Schäden verursachen können. Die westlichen und östlichen Regionen des Wallis liegen in der Zone Z3a, wo Erschütterungen der Intensität VII-VIII mittlere bis schwere Schäden verursachen können. Ein Erdbeben der Magnitude 6 auf der Richterskala in der Nähe von Sitten könnte Schäden verursachen, die auf 4,5 bis 10 Milliarden CHF geschätzt werden.
Mahnung
Die neue Version des SIA-Norm 261 (2020) tritt am 01.08.2020 in Kraft. Alle Erdbebenformulare für Baugesuche, die ab den 01.09.2020 aufgelegt werden, müssen diese neue Version berücksichtigen.
Die einzige Lösung sich vor ein Erdbeben zu schützen ist das erdbebensichere Bauen. Das kantonale Baugesetz verlangt seit dem 1. Januar 2018 für sämtliche Bauprojekte die Anwendung der Erdbebennormen SIA 260 und folgende.
Vade-Mecum
Dieser Leitfaden definiert die Hauptkriterien, den Rahmen und die Richtlinien für erdbebensicheres Bauen gemäss SIA-Normen 260 und folgende für Neubauten und Umbauten an bestehenden Bauwerken.
Notwendige Dokumente | Kantonale Formulare
UES 269/8 = Überprüfung der Erdbebensicherheit
NU = Nutzungsvereinbarung
EVB = Erdbebenvorbemessungsbericht
Bauwerksklasse | |||
BWK I | BWK II | BWK III | |
Neubau | Formular | Formular+NU+EVB | |
Bestehenden Bau | Formular | Formular+NU+UES 269/8 |
Bestimmung des Antwortspektrums, Übergangsperiode
Bis die Ergebnisse der neuen Mikrozonierungsstudien oder die Bestätigung der bestehenden Mikrozonierungen vorliegen, sollte die Umhüllende des Antwortspektrums der nicht aktualisierten Mikrozonierung und des elastischen Antwortspektrums gemäss der Norm SIA 261 (Ausgabe 2020) für die entsprechende Erdbebenzone und Baugrundklasse verwendet werden.
- Empfehlungen der Kommission der Norm SIA 261 (Pierino Lestuzzi, April 2021) : SIA261 2020 MSZ VS
- Baugrundklassen vor der Mikrozonierung : SIA261 2020 MSZ VS Annexes
Kantonale Karten der Baugrundklassen 1:25'000
Die Karten der Baugrundklassen 1:25'000 des Rhonetals zwischen Brig und dem Genfersee wurden durch das CREALP gemäss der Klassifizierung der Norm SIA 261 erstellt. Diese indikative Karten sind zu verwenden wo es keine spektrale seismische Mikrozonierung gibt (SSM).
Wenn es keine Baugrundklasse gibt, ist die Baugrundklasse durch einen Geologen anzugeben.
Die Karten können auf dem Webportal des Bundes konsultiert werden (map.geo.admin.ch).
Spektrale seismische Mikrozonierungen (SSM)
Eine spektrale seismische Mikrozonierung wurde für folgende Regionen durchgeführt:
SSM Brig-Visp (Aktualisierung 2005)
SSM Sion (Aktualisierung 2011)
SSM Martigny (Aktualisierung 2015)
SSM Chablais (Aktualisierung 2010)