Willkommen auf der Informationsseite für die Gemeinden
Das Umweltschutzrecht ist umfangreich, und die Gemeinden sind unerlässliche Partner bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. In den Gesetzen des Bundes (insbesondere USG und GSchG) und der Kantone (insbesondere kUSG, kGSchG und BauG) ist die Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen der kantonalen und kommunalen Behörden festgelegt.
Zweck dieses Informationsbereichs
Um die Arbeit der Walliser Gemeinden in den Baudossiers, welche in ihre Zuständigkeit fallen, zu erleichtern (gemäss Art. 2 Abs. 1 BauG), hat die Dienststelle für Umwelt (DUW) diesen Online-Informationsraum für sie eingerichtet. Darin werden die Aufgaben und Kompetenzen der kommunalen Behörden aufgeführt, aber auch praktische Hinweise für die Gemeinden in verschiedenen Fragen oder Verfahren gegeben. Ziel ist es auch, Instrumente für die Analyse von kommunalen Bauprojekten unter dem Gesichtspunkt des Umwelt- und Gewässerschutzes bereitzustellen. Schliesslich soll festgelegt werden, in welchen Fällen eine Rücksprache mit der kantonalen Verwaltung obligatorisch ist.
Im Mittelpunkt jedes vorgestellten Themas stehen somit Fälle, die häufig im Rahmen von Projekten in kommunaler Kompetenz auftreten.
Auf der Seite Pflicht zur Konsultation des Kantons sind die Situationen aufgeführt, in denen die kantonale Verwaltung (bzw. die DUW) in jedem Fall angehört werden muss. Wenn Sie Unklarheiten oder Fragen haben, können Sie sich an die Sektion Umweltprüfung und Koordination wenden.
Dazu gibt es auf der DUW-Website auch die Seite Vorbereitung Ihres Dossiers, die den Gesuchstellern in ihrer Projektvorbereitung weiterhilft.
Wir hoffen, dass dieser Informationsbereich die Fragen beantwortet, die Sie sich im Rahmen Ihrer Arbeit stellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DUW danken Ihnen für die Zusammenarbeit.