Altasten Verordnung - Verfahren

Voruntersuchung

Die historische Untersuchung fasst die Geschichte des Standortes zusammen und bringt damit die möglichen Gründe und die Art der Belastung ans Licht: Alle über den Standort bekannten umweltrelevanten Daten werden zusammengetragen - mittels Aktenauswertung (Archive, ehemalige Luftbilder, usw.), Befragung von Zeitzeugen und/oder Begehung. Aufgrund der Ergebnisse der historischen Untersuchung wird ein Pflichtenheft für die technische Untersuchung ausgearbeitet.

Mit der technischen Untersuchung werden mit Messungen die Einwirkungen oder die konkrete Gefahr von Einwirkungen auf die potenziell gefährdeten Schutzgüter (Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden und/oder Luft) erfasst. Basierend darauf beurteilt die  Behörde, ob der Standort saniert oder überwacht werden muss oder ob auf eine weitere Bearbeitung verzichtet werden kann. Manchmal liegen aus der historischen Untersuchung bereits genügend Informationen zur Abklärung der Überwachungs- oder Sanierungsbedürftigkeit eines Standortes vor. In solchen Fällen wird eine technische Untersuchung hinfällig.

Detailuntersuchung

Hat die Voruntersuchung gezeigt, dass der belastete Standort sanierungsbedürftig ist (Altlast), so ist eine Detailuntersuchung durchzuführen. Die Detailuntersuchung soll genaue Kenntnisse über Art und Ausmass der Belastung sowie über deren mögliche Auswirkungen erbringen. Diese Daten sind erforderlich, um die Ziele und die Dringlichkeit der Sanierung festzulegen.

Überwachung

Damit bei belasteten Standorten gegebenenfalls rasch und zielgerichtet reagiert werden kann und um weitere schädlichen Umwelteinwirkungen zu vermeiden, kann gemäss den Bestimmungen der Altlasten-Verordnung eine Überwachung gefordert werden. Mit der Überwachung können die Änderungen der Einwirkungen eines Standortes frühzeitig erkannt und mögliche Entwicklungen prognostiziert werden.

Sanierung

Das Ziel der Sanierung ist die langfristige und nachhaltige Unterbindung der widerrechtlichen Einwirkungen auf die Schutzgüter. Die Sanierung gilt erst nach Erreichung ihrer Ziele als abgeschlossen. Eine optimale Vorgehensweise bei der Sanierung bedarf einer soliden Grundlage: das ist Zweck und Aufgabe des Sanierungsprojekts, welches durch die Sanierungspflichtigen erarbeitet werden muss.