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Bahnlärm

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Für das Wallis sind vor allem die Linien 100 (Lausanne-Simplon-Iselle) und 300 (Spiez-Brig) der SBB betroffen. Es wurden Lärmschutzwände errichtet und das Rollmaterial leiser gemacht.

Wenn mit diesen Sanierungsmassnahmen die in der Bundesgesetzgebung festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten werden konnten, wurden die Fenster der lärmbelasteten Gebäude lärmisoliert. Diese Phase der Lärmsanierung von Bahnanlagen ist abgeschlossen. Die SBB konzentriert sich nun auf die Optimierung des Rollmaterials sowie auf die Verbesserung der Eisenbahnstrecken selbst.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist zuständig für die Anordnung der Lärmsanierung von Bahnanlagen und die Gewährung allfälliger Erleichterungen; der Kanton wird zu den Projekten konsultiert. Die Dienststelle für Umwelt (DUW) regelt die Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen an Gebäuden (Lärmschutzfenster).

Kontakt

Catherine PRALONG FAUCHÈRE

Route de Chandoline 3
1950 Sitten