Fluglärm
Der Flugplatz Sitten hat sich von einem Militärstützpunkt zu einem zivilen Regionalflughafen entwickelt. Sein Lärmkataster wird im Rahmen seiner Aufnahme in den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) aktualisiert. Im SIL sind auch alle Flugfelder, Heliports und Gebirgslandeplätze verzeichnet.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist dafür zuständig, diesen Kataster erstellen zu lassen, gegebenenfalls die Sanierung dieser Anlage anzuordnen und allfällige Erleichterungen zu gewähren. Die Dienststelle für Umwelt (DUW) sorgt gegebenenfalls für die Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen an Gebäuden (Lärmschutzfenster).
Kontakt
Yannick BISSON
Route de Chandoline 3
1950 Sitten
1950 Sitten
Rechtsgrundlage
- Umweltschutzgesetz (USG) (Externer Link)
- Lärmschutz-Verordnung (LSV) (Externer Link)
- Luftfahrtgesetz (LFG) (Externer Link)
- Luftfahrtverordnung (LFV) (Externer Link)
- Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) (Externer Link)
- Verordnung des UVEK über die Emissionen von Luftfahrzeugen (VEL) (Externer Link)