Die Qualität von Recyclingbaustoffen garantieren, um die Verwertung mineralischer Abfälle zu fördern |
GLOBALES ZIEL |
Die Qualität der Recyclingbaustoffe muss garantiert sein, um die Verwertung von mineralischen Abfällen zu fördern und die Verwendung von Rohstoffen zu vermeiden, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist. Diese Qualität kann insbesondere durch die Regularisierung von Anlagen zur Verwertung mineralischer Abfälle (AVMA), die Zertifizierung von vermarktetem Kies und durch Inspektionen vor Ort sichergestellt werden. |
AKTION F1 |
Sicherstellung einer langfristigen Planung für die Bewirtschaftung von Deponien und AVMA durch die Publikation einer kantonalen Strategie.
Die Umsetzung dieser Massnahme wurde im August durch die Publikation des Bewirtschaftungsplans für Deponien und Anlagen zur Verwertung mineralischer Abfälle (BPDM) eingeleitet.
Bestimmung des verfügbaren Volumens, des Deponievolumenbedarfs, regionaler Unterschiede oder Defizite sowie
langfristig potenzieller Standorte
Gewährleistung von Anlagen, die in der Lage sind, mineralische Abfälle gemäss den Anforderungen und gesetzlichen Grundlagen zu verwerten (Regularisierung der AVMA):
- Bestandesaufnahme der bestehenden AVMA durch die DUW
- Ermittlung der jährlich zu verarbeitenden Mengen, der erforderlichen Fläche, der Anzahl und der Lokalisierung dieser Standorte
- Definition potenzieller Standorte und Standortvorschläge in Koordination mit den Raumplanungsverfahren (ikRP, ZNP, BZR) und den Gemeinden. Die Nutzungszonen müssen insbesondere die Unterschiede zwischen Ebene und Seitentälern sowie die Entfernungen (konzentrierte Dezentralisierung) berücksichtigen
- Umsetzung einer AVMA-Regularisierungsstrategie (Standorte streichen, zusammenlegen, gemeinsam nutzen) in Koordination mit den anderen kant. Dienststellen (DLW, DRE, DWNL)
- Sensibilisierung der Akteure, der Gemeinden und der Bevölkerung für die Notwendigkeit von AVMA
- Vernetzung der Akteure und Schaffung von überbetrieblichen Plätzen zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur und Maschinen
- Die Ansiedlung von Anlagen zur Verwertung mineralischer Abfälle erleichtern und dazu motivieren
- Erteilung der erforderlichen Bewilligungen für Anlagen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
- Die Einhaltung der Umweltauflagen für die Produktion von zertifiziertem Recycling-Kies einführen
AKTION F2 |
Kontrolle der Qualität und der Verwendung des Recycling-Kieses:
- Kontrolle der bewilligten Anlagen und der erzeugten Recyclingbaustoffe durch die Behörden und/oder Branchenverbän-de (Verstärkung der Inspektionen)
- Verstärkte Kontrollen auf den Baustellen
- Verstärkte Kontrollen der Verwendung auf Wanderwegen, Landwirtschafts- und Forststrassen
- Zertifizierung des Recycling-Kieses und Einführung externer Audits
AKTION F3 |
Sicherstellung der Beseitigung von Schadstoffen in Bauabfällen durch Information und Sensibilisierungsmassnahmen, Schulungen.
Mit beispielhaften Projekten für Recyclingbaustoffe werben.
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ANDERE MASSNAHMEN DES KANTONALEN PLANS
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