Lärm von Wärmepumpen

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Im Wallis werden jedes Jahr mehrere hundert Wärmepumpen (WP) neu installiert. Bei den meisten Anlagen handelt es sich um Luft/Wasser-Wärmepumpen, welche eine potenzielle Quelle für Lärmbelästigung darstellen. Auf der Grundlage der Bundesgesetzgebung über den Lärmschutz können sie nur dann genehmigt werden, wenn die von ihnen ausgehenden Lärmemissionen vorsorglich begrenzt werden und wenn bestimmte Grenzwerte, die so genannten "Planungswerte" in der Nachbarschaft nicht überschritten werden.

Es gibt mehrere Massnahmen zur Begrenzung der Geräuschemissionen von Luft/Wasser-Wärmepumpen: Auswahl eines geräuscharmen Geräts, Wahl eines geeigneten Standorts, Luftzufuhr über einen Lichtschacht, schalldämmende Beschichtung der Wände der Lüftungskanäle usw.

Innerhalb von Bauzonen sind die Gemeinden für die Bewilligung neuer Wärmepumpen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften betreffend den Lärmschutz zuständig. Die DUW unterstützt und berät die Gemeinden bei dieser Aufgabe, insbesondere bei der Beurteilung des entstehenden Lärms.

Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, muss der Lärm der Wärmepumpen beurteilt werden. Durch die Wahl eines besonders geräuscharmen Geräts können Sie das Melde- und Beurteilungsverfahren vereinfachen und sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz erfüllen.

Meldung und Beurteilung von Wärmepumpenlärmen

Für Gesuchsteller

Wenn Ihr Luft/Wasser-Wärmepumpenprojekt in eine der in den nachstehenden Tabellen definierten Kategorien fällt, fügen Sie Ihrem Baugesuch einfach Folgendes bei

  • das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular für geräuscharme Wärmepumpen.
  • einen Situationsplan mit dem Standort der Wärmepumpe.
  • das Datenblatt Ihrer Wärmepumpe.

Wenn nicht, sollten Sie das Formular des Cercle Bruit für die umfassende Lärmbeurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen ausfüllen.

Für die Behörden

Ihre Aufgabe ist es, den Inhalt der eingegangenen Formulare zu überprüfen, wobei Sie sich auf die hier verfügbare Vollzugshilfe stützen können.

Wenn Sie ein vereinfachtes Anmeldeformular erhalten, genügt es

  • zu prüfen, ob der angegebene Schallleistungspegel der Wärmepumpe mit dem Formular des Cercle Bruit übereinstimmt.
  • zu prüfen, ob der Abstand zwischen der geplanten Wärmepumpe und dem nächstgelegenen lärmempfindlichen Gebäude (oder dem nächstgelegenen Nachbargrundstück) korrekt ist.
  • zu prüfen, ob der Standort der Wärmepumpe so gewählt wurde, dass die Lärmbelästigung für alle Nachbarn so gering wie möglich ist (unter Berücksichtigung der technischen Vorgaben und unter der Voraussetzung, dass diese Anforderung nicht unverhältnismässig ist).

Wenn die vorgeschlagene Installation einer Wärmepumpe die Kriterien für eine vereinfachte Bewertung nicht erfüllt, sollte die Bewertung nach der Vollzugsrichtlinie des Cercle Bruit mit das Formular des Cercle Bruit durchgeführt werden.

 

Kriterien für eine vereinfachte Eingabe und Lärmbeurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen 


Empfindlichkeitsstufe II (2)1

Heizleistung A-7/W35 Schallleistungspegel bei A22 [dB(A)] Mindestabstand zum lärmexponiertesten Empfangsort3[m]
Kleiner als
10 kW
49 6
Zwischen
10 und 15 kW
53 9
Zwischen
16 und 20 kW
57 15
Zwischen
21 und 30 kW
59 18
Grösser als 30 kW 61 23


Empfindlichkeitsstufe III (3) und IV (4)

Heizleistung A-7/W35 Schallleistungspegel bei A22 [dB(A)] Mindestabstand zum lärmexponiertesten Empfangsort3[m]
Kleiner als
10 kW
49 4
Zwischen
10 und 15 kW
53 6
Zwischen
16 und 20 kW
57 9
Zwischen
21 und 30 kW
59 11
Grösser als 30 kW 61 14

 

Darüber hinaus sollte der Standort der Wärmepumpe so gewählt werden, dass die Lärmimmissionen für alle Nachbarn so gering wie möglich sind (unter Berücksichtigung technischer Vorgaben und unter der Voraussetzung, dass diese Anforderungen nicht unverhältnismäßig sind).

1 Die Empfindlichkeitsstufe wird durch den Zonennutzungsplan oder die Bauvorschriften der Gemeinde bestimmt. Ausschlaggebend ist die Lärmempfindlichkeit der Zone, in welcher sich der lärmexponierteste Empfangsort (Ermittlungsort im Sinne von Art. 39 LSV) befindet, und nicht die Empfindlichkeitsstufe der Parzelle, auf welcher die Wärmepumpe projektiert wird.
2 Der Schallleistungspegel bei A2 kann der FWS-Modellliste entnommen werden, siehe https://www.fws.ch/laermschutznachweis/
3 Die Entfernung zwischen der Lärmquelle (Außenanlage, Gitter oder Lichtschacht für eine Innenanlage) und dem lärmexponiertesten Empfangsort (am stärksten exponiertes Fenster eines lärmempfindlichen Raums - Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Büro usw.) - oder ein Ort auf einer unüberbauten Bauparzelle, an welchem ein lärmempfindlicher Raum errichtet werden könnte.

Kontakt

Yannick BISSON

Route de Chandoline 3
1950 Sitten