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Wohnbauhilfe

Wer in Gemeinden mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und ländlichen Raums ein Eigenheim bauen, erwerben oder renovieren möchte, kann von der Kantonalen Wohnbauförderung profitieren.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Regionalpolitik von 12. Dezember 2008 unterstützt der Kanton die Gemeinden mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und ländlichen Raums finanziell mit gezielten Massnahmen.

 

Bei Bau und Renovationen kann allenfalls zusätzlich von Finanzhilfen der verschiedenen Förderprogramme im Bereich Energie profitiert werden:
Link: Dienststelle für Energie und Wasserkraft