Unterstützung der Wirtschaftsakteure, die Teil der Veranstaltungs-, Reise- und Freizeitbranche sind

INFOLINE

  • Unter der Adresse seti-event@admin.vs.ch
  • Telefonisch bei der DWTI, von Montag bis Freitag / 09.00 – 11.30 Uhr unter 027 606 73 87

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INFORMATION
Der Staatsrat hat am 21. April 2021 entschieden, dass für Unternehmen aus der Veranstaltungs-, Reise- und Freizeitbranche, die als Härtefälle gelten und Unterstützung vom Bürgschafts- und Finanzzentrum erhalten haben, besondere Bedingungen gelten sollen.

Sie sollen nämlich je nach tatsächlichem und nachgewiesenem Bedarf über einen Zeitraum von 18 Monaten zusätzliche Unterstützung von bis zu 100 % der ungedeckten Kosten erhalten.

Die Begünstigten müssen keinen neuen Antrag stellen; das Bürgschafts- und Finanzzentrum wird sich so schnell wie möglich um diese Fälle kümmern.

Die Frist für die Einreichung der Unterstützungsanträge (31. Januar 2021) ist abgelaufen und es ist nicht mehr möglich, neue Anträge einzureichen.