Verkürzte Grundbildung (Art.18)

Wenn Sie bereits einen Berufsabschluss, eine Matura, eine Bescheinigung über die allgemeinbildenden Fächer oder eine Berufserfahrung von mehreren Jahren nach Art. 18 des Berufsbildungsgesetzes haben, können Sie die Lehre auf einem höheren Niveau beginnen und somit eine kürzere Ausbildung absolvieren. Genauer gesagt, überspringen Sie das erste Jahr und starten direkt im zweiten Lehrjahr oder Sie sind dispensiert von bestimmten Kursen.

In allen Fällen ist es der Arbeitgeber (oder der Berufsbildner), der im Lehrvertrag die Dauer festlegt, also ob die Lehre verkürzt werden kann. Die Dienststelle für Berufsbildung genehmigt den Entscheid.

Voraussetzungen

Grundsätzlich muss zunächst ein Titel (z.B. ein EFZ, eine Berufsmatura oder eine gymnasiale Matura) erworben oder den Nachweis einer gewissen Berufserfahrung erbracht werden. Die Fälle werden einzeln von der Abteilung für Berufsbildung analysiert.

Die Dienststelle bewilligt den Lehrvertrag.