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Freie Kassenwahl
Zu Beginn Ihrer Rahmenfrist haben Sie freie Kassenwahl. Danach kann die Arbeitslosenkasse während der gesamten Dauer der Rahmenfrist nicht mehr gewechselt werden.
Auftrag der Arbeitslosenkassen
Seit Beginn der Arbeitslosenversicherung sind die Arbeitslosenkassen damit beauftragt, den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu überprüfen sowie Leistungen und Taggelder auszuzahlen. Sie sind die Zahlstellen der Arbeitslosenversicherung.
Arbeitslosenkassen sind laut Gesetz öffentliche Kassen oder Verbandskassen, welche von Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften gegründet wurden.
Liste der im Wallis tätigen Arbeitslosenkassen
- Kantonale Arbeitslosenkasse, Monthey, Martinach, Sitten, Siders, Brig
- Arbeitslosenkasse OCS, Monthey, Martinach, Sitten, Siders
- Syna Arbeitslosenkasse, Visp
- Unia Arbeitslosenkasse, Monthey, Martinach, Sitten, Siders, Brig
- Arbeitslosenkasse syndicom, Sitten
- Andere Arbeitslosenkassen