Gesuch für den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken
Jedes gewerbsmässige Angebot von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen und/oder zur Lieferung unterliegt einer kantonalen Bewilligung. Die Bewilligung berechtigt den Inhaber zum Verkauf über die Gasse und/oder zur Lieferung von gegorenen Getränken und/oder gebrannten Wassern.
Das Bewilligungsgesuch ist bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) mindestens zwei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mittels des Formulars Gesuchsformular für den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken einzureichen.
Die durch den Gemeinderat erteilten Betriebsbewilligungen für die Beherbergung und die Bewirtung ermächtigen ebenfalls zum Kleinhandel mit alkoholischen Getränken. Ausgenommen von der Bewilligungspflicht des Kleinhandels sind die Produzenten von gegorenen Getränken, die ausschliesslich das Produkt aus ihrer eigenen Ernte verkaufen. Der Verkauf ist ausschliesslich in den Räumlichkeiten ihres Betriebes zulässig.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Persönliche Voraussetzungen
- Unter Kleinhandel mit alkoholischen Getränken versteht man die Branntweinproduzenten, die Betriebe des Wein- und Spirituosenhandels, die Apotheken und Drogerien, die Geschäfte mit einem Lebensmittelsortiment, welche auch alkoholfreie Getränke umfassen, sowie vergleichbare Geschäfte.
Voraussetzungen betreffend Räumlichkeiten und Plätze
- Die Räumlichkeiten und Plätze haben insbesondere den Bestimmungen über die Raumplanung, Bau- und Lebensmittelgesetzgebung sowie den Umweltschutz zu entsprechen.
Kontakt
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Oberwallis
Dienstag, Donnerstag, Freitag
Karin Bregy
Tel. 027 606 73 01
karin.bregy@admin.vs.ch
Mittel- und Unterwallis
Bernadette Genolet
Tel. 027 606 73 08
bernadette.genolet@admin.vs.ch