Mietverhältnisse : Vorgehen und Formulare
Schlichtungsgesuch
Das Schlichtungsgesuch hat schriftlich zu erfolgen. Es ist zu unterzeichnen und muss die Parteien, die Rechtsbegehren (was gefordert wird) angeben und den Streitgegenstand umschreiben. Ein Brief zusammen mit den vorgenannten Angaben genügt. Das Formular «Schlichtungsgesuch» wird auch zur Verfügung gestellt.
Formular für die Mitteilung der Mietzinserhöhung und anderer einseitiger Vertragsänderungen
Am 1. Juli 2014 ist eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vom 9. Mai 1990 (VMWG) in Kraft getreten. Ab diesem Datum muss das Formular für die Mitteilung der Mietzinserhöhung und anderer einseitiger Vertragsänderungen im Sinne von Art. 269 OR neu den Hinweis auf allfällige Fördermittel enthalten, falls sich die Mietzinserhöhung teilweise oder ganz durch wertvermehrende Verbesserungen rechtfertigt.
Die Formulare:
- Schlichtungsgesuch
- Wohnungsmietvertrag
- Mitteilung der Mietzinserhöhung (offizielles Formular)
- Kündigung (offizielles Formular)
können per E-mail über das Sekretariat der Schlichtungskommission für Mietverhältnisse bestellt werden: ccc-ksb@admin.vs.ch. Vergessen Sie nicht Ihre Postadresse im E-Mail anzugeben. Die Wohnungsmietverträge werden ausschliesslich per Post übermittelt.
Die offiziellen Formulare (Mitteilung der Mietzinserhöhung und Kündigung) sind nur zusammen mit den Bestimmungen des Obligationenrechts gültig. Es müssen deshalb unbedingt beide Seiten des Formulars ausgedruckt und eingeschickt werden.
Kontakt
Kantonale Schlichtungskommission für Mietverhältnisse
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Sekretariat am Montag geschlossen
Besprechung nur auf Voranmeldung!
Oberwallis
Montag, Dienstag, Donnerstag
Francine Mathier
Tel. 027 606 73 16
ccc-ksb@admin.vs.ch
Mittel- und Unterwallis
Dienstag bis Freitag
Geneviève Cheseaux
Tel. 027 606 73 09
ccc-ksb@admin.vs.ch