Rechte und Pflichten der arbeitslosen Person
Die Anmeldung zur Arbeitslosigkeit bringt eine gewisse Anzahl Pflichten gegenüber der Arbeitslosenversicherung mit sich:
- Sie müssen Arbeit suchen, nötigenfalls auch ausserhalb Ihres bisherigen Berufs, eine vermittelte zumutbare Arbeit annehmen, an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen und den Kontrollvorschriften und Weisungen des RAV Folge leisten.
- Die Teilnahme an Beratungs- und Kontrollgesprächen im RAV ist obligatorisch. Diese können nur in Ausnahmefällen verschoben oder abgesagt werden. Im Verhinderungsfall müssen Sie Ihren Personalberatenden mindestens einen Werktag im Voraus informieren.
- Sie müssen das AVP-Formular (Angaben der versicherten Person), das Sie jeden Monat per Post erhalten, wahrheitsgetreu ausfüllen.
- Zudem sind Sie verpflichtet, Ihrem Personalberatenden alle Veränderungen Ihrer Situation zu melden.
Dieses Merkblatt gibt es auch auf Albanisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Serbokroatisch, Spanisch und Türkisch.
Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann dies zu einer Kürzung oder gar einer Einstellung der Taggelder führen.
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Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Öffentliche Arbeitsvermittlung
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RAV Oberwallis
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ravoberwallis@admin.vs.ch
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Tel. 027 606 94 00
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Rue du Léman 29, 1920 Martigny
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Tel. 027 606 92 21
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Rue du Coppet 2, Case postale 1211, 1870 Monthey
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Tel 027 606 92 50
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