Gesuch für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden

  • Der Schweizerische Elementarschädenfonds ist eine private Hilfsinstitution, die von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gemeinschaft gegründet wurde. Er leistet Beiträge an nicht versicherbare Schäden, die durch unvorhersehbare Naturereignisse (Lawinen, Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutsche) verursacht werden
  • Ein kantonaler Spezialfonds gewährt den Opfern von nicht versicherbaren Schäden eine zusätzliche Hilfe zum Schweizerischen Hilfsfonds
  • Der Staatsrat kann von Fall zu Fall die Gewährung einer ausserordentlichen Finanzhilfe bei Katastrophen beschliessen

Anspruch auf Entschädigung

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Leistung des Schweizerischen Elementarschädenfonds. Der Anspruch auf Entschädigung und dessen Höhe werden wie folgt festgelegt:
    • beim Schweizerischen Hilfsfonds durch die Verwaltungskommission, bestehend aus 5 Mitgliedern
    • bei ausserordentlichen Hilfsbeiträgen durch den Staatsrat

Wie ist ein Schaden zu melden?

  • Die von einem Elementarschaden Betroffenen erfassen ihr Gesuch mit den persönlichen Angaben selbst im Schaden-Portal auf  www.fondssuisse.ch
  • Die Betroffenen erhalten die Bescheide von fondssuisse direkt im Schaden-Portal zugestellt.
  • Mehr Infos für die Gemeinden unten: www.fondssuisse.ch/de/behoerden

Richtlinien