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Arbeitsmarktliche Bundesmassnahmen
Die Arbeitslosenversicherung (AVIG) finanziert Massnahmen für eine erleichterte Wiedereingliederung von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt.
Ziel der Massnahmen
- eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen
- den Zugang zu einer neuen Beschäftigung erleichtern
- Jugendlichen und Personen, welche noch nie eine Erwerbstätigkeit ausübten, eine erste Berufserfahrung anbieten
Allgemeine Bewilligungsvoraussetzungen
Der Entscheid über die Bewilligung einer Massnahme wird vom RAV-Personalberatenden oder von der kantonalen Behörde gefällt.
Jeder kann von diesen Massnahmen profitieren, der unter anderen Voraussetzungen:
- Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat
- als Stellensuchender gemeldet und regelmässig vom RAV betreut ist
- Arbeitssuchnachweise erbringt.
Die arbeitsmarktlichen Massnahmen des Bundes
- Kurse
- Ausbildungspraktika
- Ausbildungszuschüsse
- Praxisfirmen
- Einarbeitungszuschüsse
- Motivationssemester
- Programme zur vorübergehenden Beschäftigung
- Berufspraktika
- Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge
Mehr Infos
Kontakt
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Logistik arbeitsmarktlicher Massnahmen (LAM)
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Tel. 027 606 73 42
Personenverzeichnis LAM