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Gewerbepolizei
Die Gewerbepolizei garantiert die Einhaltung der Gesetzesbestimmungen für alle melde- oder bewilligungspflichtigen Gewerbetätigkeiten, den Betrieb von Apparaten und Warenautomaten, die Organisation von diversen Spielen und Wettbewerben sowie den Betrieb eines Spielsalons und einer ähnlichen Einrichtung.
Bewilligungspflichtig auf Kantonsebene
- das Gewerbe der Reisenden, Schausteller und Zirkusgewerbe
- die Apparate und Warenautomaten
- die Spielsalons und ähnliche Einrichtungen
Bewilligungspflichtig auf Gemeindeebene
- die Organisation von Märkten, Messen, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen
- die Organisation von diversen Spielen und Wettbewerben gegen Einschreibegebühr (Glücksräder, Rätselspiele, Wettfischen, Wettjassen)
- Ständig und fest ausgeübte Gewerbetätigkeiten (Meldung vor Beginn der Tätigkeit)
- die Organisation von musikalischen, sportlichen, kulturellen und ähnlichen Veranstaltungen. Vorbehalten bleiben Bewilligungen aufgrund anderer Gesetzgebungen, wie Bau-, Feuer-, Sicherheitsgesetzgebung usw.
Das Bewilligungsgesuch ist mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Gemeindebehörde einzureichen.
Kontakt
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Tel 027 606 73 00
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Véronique Roduit
veronique.roduit@admin.vs.ch