Gesetzgebung im Bereich von Justiz und Sicherheit

 

Die Tätigkeit des RDSJ auf dem Gebiet der Gesetzgebung ist beträchtlich und erstreckt sich insbesondere über folgende Gebiete:

  • das Verfahrensrecht in seiner Gesamtheit (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht);
  • die Gesetzgebung im Bereich Advokatur und Notariat;
  • das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten.

Angesichts der Korrelation, die zwischen Gesetzestexten bestehen kann oder auch der Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet, ist der RDSJ an Gesetzgebungsarbeiten beteiligt, die von anderen Dienststellen oder Departementen initiiert werden.

Zudem werden die vom Staatsrat genehmigten Gemeindereglemente vorab vom RDSJ gemäss den Bestimmungen des Verwaltungs- und  Strafprozessrechts geprüft.