Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Die zwei Hauptaufgaben der DAA sind:

  • einerseits den Arbeitsfrieden durch die Gewährleistung der Regelung von Einzelarbeits- und Kollektivarbeitsstreitigkeiten zu erhalten und zu unterstützen, die Sozialpartnerschaft zu fördern sowie die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen zu gewährleisten.
  • und andererseits den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern, sowie die Förderung der Sicherheit und der Gesundheit als auch die Unfallverhütung inner- und ausserhalb der Betriebe zu gewährleisten.
     

Sie können uns entweder per Telefon erreichen oder indem sie direkt während den Büroöffnungszeiten bei uns vorbeikommen.

NEW ! Entdecken Sie unseren Jahresbericht 2021!

Kontakt

Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Rue des Cèdres 5
1951 Sion

Juristische Permanenz

027 606 74 00
Schalteröffnungszeiten
Montag bis Freitag
09.00 - 10.45 Uhr
Telefonische Arbeitsrechtsberatung
Montag bis Freitag
09.00 - 10.45 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

News

News

05.12.2023

Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Medienkonferenzen

29.08.2023

Kantonale Dienststelle für die Jugend 

Medienmitteilungen

22.06.2023

Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse