Hitze und grosse Kälte
Die Arbeitnehmenden sind vor übermässiger Hitze und Sonneneinwirkung zu schützen. Muss in ungeheizten Räumen, in nicht vollumwandeten Bauten oder im Freien gearbeitet werden, so sind die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Kälte- und Witterungseinflüssen zu treffen.