Grundbucheintragung
Das Ziel der Grundbucheintragung ist die Behandlung der gestellten Anträge, die eine Änderung der Register bezwecken, um die ständige Nachführung der diesbezüglichen Informationen auf Walliser Gebiet (Grundbuchdaten) zu gewährleisten.
Die Grundbucheintragung erfolgt nach dem Anmeldeprinzip. In den meisten Fällen bedarf es der Mitwirkung eines Notars, um eine öffentliche Urkunde zu errichten, die dem zuständigen Grundbuchamt vorgelegt wird.
Der Rechtsstatus jedes Grundstücks wird in einer Reihe von Dokumenten festgehalten: das Tagebuch (in dem man die Anmeldungen nacheinander einträgt), das Hauptbuch (Gesamtheit der Grundstücksblätter), der auf der Basis der amtlichen Vermessung erstellte Grundbuchplan, die Grundbuchbelege (Kauf-, Dienstbarkeitsverträge, usw.) und das Hilfsregister (Eigentümer-, Gläubigerregister).
Nebenstehend finden Sie verschiedene Informationen und Richtlinien, die vom Grundbuchinspektorat erstellt wurden, um die Praktiken zu harmonisieren und zu verdeutlichen sowie die Beurkundung von Akten zu erleichtern.
Eine vereinfachte Liste mit Informationen zu den Dokumenten, die für bestimmte Arten von Anträgen vorzulegen sind, wurde ebenfalls erstellt. Alle diese Informationen sind unverbindlich, die Anträge werden von Fall zu Fall bearbeitet. Es kann sein, dass zusätzliche Dokumente angefordert werden müssen.
Erhebung der Handänderungssteuer
Richtlinien und zusätzliche Informationen : Grundbuch und Handänderungssteuer
Das Handänderungssteuergesetz (HG) führt zur Erhebung von Handänderungssteuern bei Grundstücksübertragungen, wie auch zur Erhebung von Pfandrechtssteuern und Einregistrierungsabgaben.
Die Grundbuchämter sind damit beauftragt, die Steuer über die direkte Grundstückübertragung einzuziehen (z.B. Verkauf einer Wohnung), während das Rechtsamt sich mit den Fällen von Aktienübertragung beschäftigt, die eine Grundstückübertragung implizieren (z.B. Verkauf der Aktien einer Immobiliengesellschaft).
Rechtsgrundlagen
Bund
Kanton
- Gesetz betreffend die Anwendung des bäuerlichen Bodenrechts (GABGBB) (Externer Link)
- Gesetz über die Handänderungssteuer (HG) (Externer Link)
- Notariatsgesetz (NG) (Externer Link)
- Verordnung über die Führung des informatisierten Grundbuchs (Externer Link)
- Kantonale Grundbuchverordnung (kGBV) (Externer Link)
- Verordnung betreffend die Grundbucheinführung im Kanton Wallis (Externer Link)
- Beschluss betreffend das Stockwerkeigentum (Externer Link)
- Beschluss zur Festlegung des Spezialgebührentarifs für die Gesundheitsförderung und die Verhütung von Krankheiten (Gesundheits-Stempel) (Externer Link)
BÄUERLICHES BODENRECHT - ERTRAGSWERTBERECHNUNG
Grundbucheintragung
- Dokumente für die Grundbucheintragung von Landumlegungen - 10. Juni 2014.pdf (Download)
- Bäuerliches Bodenrecht, Eigentumsübertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken - 3. Juni 2008 und 26. November 2013.pdf (Download)
- Behebung von Fehlern im Vermessungswerk.pdf (Download)
- Hinweise betreffend die Dereliktion, die Akkreszenz und die Kosten der Eintragung.pdf (Download)
- Vereinfachte Liste der vorzulegenden Dokumente für Grundbuchanmeldungen.pdf (Download)
Dokumente
Handänderungsteuer
- Zusatzabgabe Handänderungsteuer - Gemeinden und Prozent (Art. 15 HG).pdf (Download)
- Neues Handängerungssteuergesetz (HG) - Praktische Auswirkungen auf die Grundbuchführung - 5. Dezember 2012.pdf (Download)
- Vorlage - Reglement über die Erhebung einer zusätzlichen kommunalen Handänderungssteuer.pdf (Download)