Online-Abfrage des informatisierten Grundbuchs

Das informatisierte Grundbuch des Kantons ist online zugänglich und bietet zwei Zugangsebenen: einen öffentlichen Zugang für Privatpersonen und einen erweiterten Zugang für berechtigte Personen wie Notare, Geometer und Behörden.

Die derzeitige Modernisierung des Grundbuchs ermöglicht die elektronische Verwaltung eines Grossteils der Daten über das System „Capitastra“. Die elektronisch verwalteten Daten werden den berechtigten Personen online über die Informationssysteme „AtoM“ für die Belege und „Intercapi“ für alle anderen Daten zur Verfügung gestellt. Für Privatpersonen steht ausserdem ein öffentlicher Zugang zur Verfügung.

Welche Daten sind online zugänglich?

Da die Modernisierung noch nicht abgeschlossen ist, sind die Daten einiger Gemeinden noch nicht in digitaler Form verfügbar. Gemeinden, die bereits informatisiert sind (siehe nebenstehende Liste), können die Daten online abrufen.

Für Gemeinden, die nicht auf der Liste der informatisierten Gemeinden stehen, können öffentlich zugängliche Informationen über unsere Grundbuchämter eingeholt werden.

Was ist ein öffentlicher Online-Zugang für Privatpersonen und wie kann ich darauf zugreifen?

Privatpersonen können die öffentlichen Daten über den Eigentümer eines Grundstücks einsehen. Die öffentlichen Daten umfassen die Bezeichnung des Grundstücks, seine Beschreibung, die Identität und den Namen des Eigentümers, seine Besitzform sowie das Datum des Erwerbs (Art. 26 Abs. 1 GBV, Art. 970 Abs. 2 ZGB).

Um Zugang auf öffentliche Online-Daten zu erhalten, müssen Sie sich auf das Portal der Walliser Behörden begeben (nebenstehender Link) und sich mit Hilfe der angebotenen Login-Möglichkeiten registrieren. Sämtliche Daten sind öffentlich und sicher zugänglich. Um Missbräuche zu verhindern, beschränkt das System jeden Nutzer auf 10 Suchanfragen pro Tag.

Was ist ein erweiterter Zugang und wie erhalte ich ihn?

Ein erweiterter Zugriff (Pfandrechte, Dienstbarkeiten...) kann gewährt werden, wenn die Bedingungen von Art. 28 ff GBV und deren Ausführungsbestimmungen (Kantonale Verordnung über die Führung des informatisierten Grundbuchs) erfüllt sind. Für die berechtigten Personen sind alle Belege seit 1912 auf der dafür vorgesehenen Plattform (AtoM) verfügbar.

Um einen erweiterten Zugang zu erhalten, muss ein begründeter Antrag gestellt werden, damit eine Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Kanton abgeschlossen werden kann. Dazu stellen wir Ihnen nebenstehende Antragsformulare zur Verfügung.