Walliser Testamentszentrale
Die Walliser Testamentszentrale ist damit betraut, ein zuverlässiges informatisches Register über die Verfügungen von Todes wegen, welche von Walliser Notaren erstellt oder bei diesen hinterlegt wurden (Art. 44, Abs. 1 RNG) und die zuständigen Behörden im Fall einer existenten Erbschaft im Anschluss an einen Todesfall zu informieren.
Anmeldungen und Aufhebungen der Testamente
Die Eintragung der Anmeldungen und Aufhebungen der Testamente kann über einen Notar erfolgen, welcher zur Verwahrung von Testamenten berechtigt ist.
Meldung bestehender letztwilliger Verfügungen im Todesfall
Die Testamentszentrale überwacht regelmässig die Todesmeldungen der Walliser Einwohner und informiert die zuständigen Behörden im Fall eines im Register eingetragenen Testaments.
Todesfälle ausserhalb des Kantons oder des führen in der Regel zu längeren Behandlungsdauern.
Wie erkundigt man sich?
Auskünfte über Testamente, die in unserem Register eingetragen sind, können vom Erblasser oder mit einer von ihm erteilten Vollmacht übermittelt werden. In diesem Fall ist eine Kopie des Personalausweises des Erblassers und, falls eine Person bevollmächtigt wurde, eine Kopie der Vollmacht erforderlich.
Wenn Sie Auskünfte über eine Verfügung von Todes wegen infolge des Todes eines Angehörigen bekommen möchten, senden Sie uns bitte die amtliche Todesmeldung per E-Mail zu SRF-DGB@admin.vs.ch.
Wo befinden sich die Testamente auf Papier?
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Testamente auf Papier bei den betroffenen Notaren bleiben. Sobald ein Notar seine Tätigkeit beendet, wird die Testamentverwaltung an die Testamentszentrale übertragen und die Dokumente werden sicher bei den kantonalen Archiven aufbewahrt.