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Wärmetechnische anlagen
Wärmetechnische Anlagen sind so auszuführen und aufzustellen, dass sie einen gefahrlosen, bestimmungsgemässen Betrieb gewährleisten und Schäden im Störungsfall begrenzt bleiben.
Gemäss der geltenden kantonalen Richtlinie und um den Brandschutz bei wärmetechnischen Anlagen zu verbessern, wurde ein systematisches Prüfungsverfahren erarbeitet.
Dieses Verfahren wird angewendet bei:
- Neubauten, die mindestens eine wärmetechnische Anlage enthalten
- Änderungen einer bestehenden wärmetechnischen Anlage
Nachfolgend finden Sie die Liste mit den Formularen, mit denen Sie rechtsgültig die vollständige und mängelfreie Umsetzung aller geplanten und erforderlichen Brandschutzmassnahmen gemäss Bauentscheid bestätigen können sowie die dazugehörigen Dokumente und Informationen.