Für andere Einrichtungen

BESTATTUNGSINSTITUT

Jede Person, die ein Bestattungsinstitut, ein Bestattungsdienst, Krematorium oder jegliches weitere Unternehmen im Umgang mit menschlichen Leichen muss sich bei der Dienststelle für Gesundheitswesen melden.

Die vorliegenden Richtlinien enthalten die Mindestanforderungen für den Betrieb eines solchen Instituts. Sie gewährleisten die öffentliche Gesundheit, die Einhaltung der Totenruhe sowie das ordnungsgemässe Ausüben des Berufes.