Operative Schwerpunkte

Die operativen Schwerpunkte dienen dazu, die festgelegte Vision unter Einhaltung der formulierten Grundsätze zu erreichen. Sie bilden den Rahmen für die konkreten Massnahmen (Projekte, Kampagnen, Schulungen usw.), welche im Zuge des Implementierungsplans realisiert werden.

Zunächst bedarf es einer gemeinsamen und ausbaufähigen Infrastruktur aus Basisdiensten (operativer Schwerpunkt 1). Diese verankert die interinstitutionelle Zusammenarbeit und ermöglicht in einem zweiten Schritt die Erweiterung des digitalen Leistungsangebots (operativer Schwerpunkt 2). Zu diesem Zweck müssen die Führung, die Organisation sowie die Art und Weise der Finanzierung dieser Umsetzung in einer gesetzlichen Grundlage verankert werden (operativer Schwerpunkt 3). Nachdem digitale Verfahren auf Daten beruhen, ist es von entscheidender Bedeutung, deren Qualität und Schutz zu gewährleisten, ihre Wiederverwendung zu fördern und den Austausch von Daten zu systematisieren (operativer Schwerpunkt 4). Schliesslich sind die Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen nur dann sinnvoll, wenn sie auch genutzt werden. Deshalb ist es wichtig, sie zu fördern und das Vertrauen in ihre Nutzung zu stärken (operativer Schwerpunkt 5).

 

Die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen kann nicht ohne die Entwicklung von Basisdiensten erfolgen, die quasi das Fundament bilden, auf dem aufgebaut werden kann. Diese Basisdienste wurden zum Teil bereits im Rahmen der Informatikstrategie 2015-2024 des Staates Wallis erfasst oder befinden sich bereits in der Einführungsphase. Damit diese Dienste jedoch von allen Behörden genutzt werden können, muss der Konzipierung und dem Einsatz der Basisdienste besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Diese Basisdienste – wie die Authentifizierung, die elektronische Signatur oder das einheitliche Portal – müssen standardisiert und technologisch erprobt sein. Ihre Einführung erfolgt unter der Aufsicht der Kantonalen Dienststelle für Informatik (KDI). Einmal eingesetzt, verwenden die Walliser Behörden sie systematisch[1] bei der Bereitstellung neuer Leistungen.

Die Infrastruktur beschreibt, wie die Basisdienste miteinander interagieren und sich gegenseitig ergänzen. Sie muss robust, zukunftssicher und offen sein. Zunächst muss sie eine stabile Grundlage bilden, auf der die Behörden ihre digitalen Dienstleistungen aufbauen können. Die Infrastruktur muss aber auch offen[2] genug bleiben, um die Integration neuer Basisdienste zu ermöglichen, die aus zukünftigen technologischen Fortschritten hervorgehen.


[1] Sofern kein Gesetz etwas anderes vorschreibt
[2] Hier bezieht sich der Begriff "offen" auf die englische Bezeichnung "open architecture".

Die Zusammenarbeit zwischen Behörden der gleichen oder anderer institutioneller Ebenen wird durch die Bereitstellung gemeinsamer digitaler Leistungen gestärkt. Als Auftraggeber dieses Projekts steuert der Staat Wallis gemeinsam mit den Behörden anderer institutioneller Ebenen die Bewertung, Planung und Gestaltung dieser Leistungen.

Der Umsetzung gemeinsamer digitaler Dienstleistungen kommt eine grosse Bedeutung zu, ist aber auch sehr komplex, da sie mehrere Behörden zusammenbringt, die auf unterschiedlichen Weisen kommunizieren.

Aus technischer Sicht bedeutet dies, dass technische Lösungen verwendet werden müssen, die auf gemeinsamen Standards beruhen (siehe Grundsatz der Interoperabilität). Aus funktionaler Sicht müssen die Behörden eine Angleichung ihrer eigenen Verwaltungsprozesse anstreben, um möglichst reibungslos interagieren sowie ihre Prozesse transparenter gestalten zu können.

In Zusammenhang mit der Umsetzung der digitalen Verwaltung muss ein Spezialgesetz zu digitalen Dienstleistungen (CyberG) erarbeitet werden. Insbesondere muss dieses Gesetz:

  • die Grundsätze für die digitale Transformation der öffentlichen Dienste festlegen;
  • einen unterstützenden Rahmen für die Organisation, Entwicklung, den Betrieb, die Nutzung und die Finanzierung digitaler Behördendienste schaffen, und
  • die Erhebung, Aufbewahrung, Bereitstellung und Zugänglichkeit von öffentlichen Daten regeln.

Einige bestehende spezifische Rechtsgrundlagen, die von diesem Transformationsprozess betroffen sind, müssen angepasst werden. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege (VVRG), welches den Beweiswert von digitalen Daten und Dokumenten im Bereich der Verwaltungsverfahren festlegt; und
  • spezifischere Rechtsgrundlagen wie das Gesetz über die Referenzdatenbanken und die Harmonisierung des Personenregisters, des Betriebs- und Unternehmensregisters sowie des Gebäude- und Wohnungsregister (GRDB) oder das Baugesetz (BauG); dies im Hinblick auf die Umsetzung und die obligatorische Nutzung der Basisdienste.

Die Umsetzung der Strategie und ihre regelmässige Beurteilung beruhen auf einer Organisationsstruktur, in welcher die Vertreter der Behörden, insbesondere des Kantons und der Gemeinden, vertreten sind. Diese Struktur besteht aus einem Steuerungsausschuss, dessen Ziel es ist, den Staatsrat bei seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen, aber auch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen zu fördern. Darüber hinaus greift die Organisation auf die verschiedenen Dienststellen des Staates und der Walliser Behörden zurück, um die digitale Transformation der Behörden zu entfalten, zu kommunizieren, zu begleiten und zu unterstützen.

Die Finanzierung der Umsetzung der Strategie wird von allen Beteiligten getragen, wobei die Modalitäten und Schlüssel für die Kostenverteilung im Gesetz festgelegt werden.

Digitale Daten sind sensible Quellen, die eine geregelte Verwaltung erfordern, insbesondere in Bezug auf Erhebung, Zugang, Austausch, Nutzung, Qualität, Speicherung oder Aufbewahrung. Angesichts des wachsenden Volumens und der Vielzahl der zu berücksichtigenden Datenquellen ist es entscheidend, einen koordinierten Ansatz zu entwickeln, der sich insbesondere auf gemeinsame (technische und funktionale) Standards stützt. Dies gilt insbesondere bei der Erfassung, der Kategorisierung, Ergänzung und Auswertung von Daten, um zu vermeiden, dass unvollständige, irrelevante oder gar falsche Daten oder Datensätze produziert oder übermittelt werden.

Vor diesem Hintergrund setzen die Behörden alles daran, den ordnungsgemässen Umgang mit den ihr anvertrauten Daten zu gewährleisten.

Innerhalb der Verwaltung sollen die Interaktionen zwischen den staatlichen Stellen und anderen Behörden systematisch digital erfolgen. Dies bedeutet, dass der Austausch digitaler Daten nach standardisierten Protokollen die Regel und nicht die Ausnahme sein soll.

Für Unternehmen bietet der Zugang zu digitalen Daten neue Möglichkeiten zur Wertschöpfung. Gewisse öffentliche Daten sollten deshalb systematisch zugänglich gemacht werden, in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und in Erwägung der nationalen Bestreben zur Veröffentlichung von Daten[1].


[1]  Der Zugang zu Daten wird durch verschiedene Gesetze geregelt. Allgemein das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und dessen Version im Wallis: das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA). Andere, spezifischere Maßnahmen ergänzen die Verwaltung digitaler Daten, wie das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG), das im Einklang mit nationalen Ansätzen wie "Open Data" und "Open Government" das Prinzip der systematischen Zugänglichkeit der eigenen Daten für die Nutzer detailliert beschreibt (auf Englisch "open by default").

Die digitale Transformation der öffentlichen Dienste verändert nicht nur die Art und Weise, wie die Bevölkerung und die Unternehmen mit ihren Behörden interagieren, sondern auch die Zusammenarbeit der einzelnen Behörden miteinander. Infolgedessen müssen alle Nutzer, Leistungsempfänger und Beteiligten vorbereitet, informiert, sensibilisiert, geschult und sogar auf mehr oder weniger spezifische Weise betreut oder unterstützt werden. Diese Massnahmen sollen verhindern, dass der digitale Graben noch grösser wird und tragen dazu bei, dass jeder und jede in vollem Umfang von der digitalen Transformation der öffentlichen Dienste profitieren kann. Zu diesen Akteuren gehören:

  • Dienstleister (wie Architekten, Treuhänder oder Notare), die an allen Phasen der Umsetzung digitaler Leistungen beteiligt sind;
  • bei verschiedenen Behörden tätige private oder öffentliche IT-Dienstleister, die in dieser Funktion zur Entwicklung digitaler Dienste beitragen und sich an der Festlegung und Umsetzung von Standards beteiligen müssen;
  • die Behörden und ihr Verwaltungspersonal, die als Hauptnutzer bei der Einführung digitaler Dienste informiert und hinzugezogen sowie in ihrer ordnungsgemässen Nutzung geschult werden; darüber hinaus kann das Personal in einigen Fällen zu Kommunikations-, Begleit- oder Unterstützungsmassnahmen beitragen; und,
  • die Lehrpersonen, die dafür sorgen, dass ihre Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die Berufe der Zukunft für die Nutzung neuer Technologien sensibilisiert und geschult werden.

Die Anwendung der neuen digitalen Leistungen kann nur dann effektiv sein, wenn die Nutzer sie unterstützen und ihnen vertrauen. Dazu ist eine umfangreiche Kommunikationsarbeit notwendig, die von spezifischen Massnahmen begleitet wird, wie z. B.:

  • die Sensibilisierung für die Vorteile, welche die digitalen Leistungen mit sich bringen;
  • die Sensibilisierung für die Sicherheit sowie für die richtige Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien;
  • eine Begleitung, die sich auf virtuelle Assistenten[1] oder auf Videotutorials stützt, und,
  • der Einsatz eines operativen Supports, welcher mögliche Vorfälle oder Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von digitalen Leistungen entgegennimmt.  

[1] aus dem Englischen "chatbots" oder "callbots" (Gesprächsagenten)