Grundsätze

Um eine kohärente Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung der Walliser Behörden zu gewährleisten ist es notwendig, einen Rahmen für die Art und Weise zu schaffen, wie diese Digitalisierung durchgeführt werden soll. In dieser Hinsicht stützt sich die vorliegende Strategie weitgehend auf die Grundsätze, welche die Mitglieder der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) in der Erklärung von Tallinn zu eGovernment[1] ratifiziert haben. Diese Grundsätze sollen dazu beitragen, die digitale Transformation der europäischen Verwaltungen weiter voranzutreiben und den Kulturwandel, den dieser Prozess mit sich bringt, zu begleiten.

Im Jahr 2018 haben die Kantone diese Grundsätze übernommen[2], was E-Government Schweiz analog dazu in seiner Strategie 2020-2023[3]getan hat .


[1] https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/ministerial-declaration-egovernment-tallinn-declaration
[2] https://kdk.ch/fileadmin/redaktion/aktuell/newsletter/leitlinien-e-government_20180927-f.pdf
[3] https://www.egovernment.ch/index.php/download_file/1729/3460/

 

Ähnlich wie bei der E-Government- Strategie Schweiz 2020-2023, deren Leitgedanke der Vorrang des digitalen Kanals (Digital First) ist, gilt auch bei dieser Strategie der Grundsatz des digitalen Vorrangs als oberstes Prinzip. Dieses Prinzip besteht darin, der Bevölkerung und den Unternehmen die wichtigsten Dienstleistungen der Behörden vorrangig über den digitalen Kanal anzubieten, parallel zu den traditionellen Schaltern. Die Erbringung von Leistungen in ihrer bisherigen Form wird also nicht aufgegeben, sondern ergänzt. Neben der Förderung einer digitalen Kultur soll der digitale Vorrang auch die Unabhängigkeit von Standort oder Schalteröffnungszeiten ermöglichen.

Soweit als möglich befolgen die Walliser Behörden den Grundsatz der einmaligen Datenerhebung[1], der bezweckt, die Daten nur einmal bereitzustellen. Dies bedeutet, dass die Walliser Behörden darauf achten, keine Daten anzufordern, über die sie bereits verfügen. Zu diesem Zweck müssen gemeinsame und standardisierte Register eingerichtet werden, welche für die befugten Behörden zugänglich sind und welche sich auf die Vernetzung und die systematischste Wiederverwendung der vorhandenen oder erzeugten Daten stützen. Die einheitliche und quellenbasierte Verwaltung der Daten soll so die Qualität und Sicherheit der Daten erhöhen und gleichzeitig die Einführung digitaler Dienstleistungen erleichtern, die sich auf aktuelle und verifizierte Daten stützen.


[1] Der Begriff einmalige Datensammlung bezieht sich hier auf den englischen Begriff «once only»

Die Informationssicherheit und der Datenschutz müssen als Voraussetzung für die Umsetzung digitaler Dienstleistungen betrachtet werden. Diese sind deshalb im Rahmen der Informationspolitik und des Datenschutzes des Staates Wallis verankert. Diese Politik definiert die Ziele und Mechanismen der Informationssicherheit innerhalb der Walliser Behörden und zielt darauf ab, die Sicherheit der Informationssysteme zu gewährleisten, aber auch die Daten während ihres gesamten Nutzungszyklus zu betreuen, von der Erhebung bis zur Archivierung oder deren Löschung.

So fördert die Bereitstellung zuverlässiger digitaler Leistungen, basierend auf Informationssicherheit und Datenschutz, das Vertrauen in deren Nutzung. In diesem Sinne sind Kommunikationsmassnahmen, welche auf das Zielpublikum zugeschnitten sind, sei es die Bevölkerung, die Unternehmen oder das Personal der Walliser Behörden, unerlässlich, um dieses Vertrauen zu stärken.

Soweit es die Rechtsgrundlage erlaubt, müssen Daten, die bei der Bereitstellung digitaler Dienstleistungen erhoben, erzeugt oder verarbeitet werden, in maschinenlesbaren und offenen Formaten zur freien Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten müssen wenn nötig anonymisiert werden, um die Informationssicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten.

Die für die Entwicklung digitaler Leistungen notwendige Überprüfung der Prozesse fördert deren Transparenz, indem der Ablauf und der Stand der Prozesse Schritt für Schritt nachverfolgt werden kann, was zur Nachvollziehbarkeit der Datenverwendung beiträgt.

Die Walliser Behörden achten auf die Entwicklung effizienter und kostengünstiger Prozesse und greifen zu diesem Zweck auf interoperable Systeme zurück, insbesondere bei gemeinsamen Dienstleistungen. Diese Systeme erleichtern die vollständige Digitalisierung der Prozesse zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen[1] und den automatisierten Austausch ohne manuelles Eingreifen.

Darüber hinaus verwenden die Walliser Behörden, wann immer möglich, Lösungen, die auf national oder international anerkannten Standards basieren.

Diese beiden Grundsätze sind von grosser Bedeutung, da Interoperabilität ohne den Rückgriff auf gemeinsame und geteilte technische Standards nicht erreicht werden kann.


[1] Dies bedeutet, dass die Systeme zwischen den Gemeinden untereinander, zwischen einer Gemeindebehörde und der kantonalen Behörde, zwischen den Kantonen untereinander oder schließlich zwischen den Walliser Behörden und dem Bund fähig zur Zusammenarbeit sein müssen.

Die digitale Transformation der öffentlichen Dienste bietet die Möglichkeit, eine integrativere Gesellschaft anzustreben, indem der Grundsatz des Zugangs zu öffentlichen Leistungen für alle gewährleistet wird. Die Einhaltung dieses Prinzips ist zudem eine gesetzliche Verpflichtung, welche im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen formuliert ist.

Digitale Dienstleistungen sollen einfach zu nutzen, intuitiv anzuwenden und benutzerfreundlich sein. Sie müssen der gesamten Bevölkerung ermöglichen, unabhängig von den Fähigkeiten oder Eigenheiten jedes Einzelnen, ihre Bürgerrechte voll auszuüben und barrierefrei auf alle von ihren Behörden bereitgestellten Dienstleistungen zuzugreifen.

Die Umsetzung digitaler Leistungen richtet sich nach der Priorität, welche sich aus dem Verhältnis zwischen dem angestrebten Ergebnis und den dafür eingesetzten Mitteln ergibt. Die Strategie zielt also nicht darauf ab, systematisch alle staatlichen Leistungen auf den digitalen Kanal umzustellen, sondern diejenigen auszuwählen, die für ihre Empfänger am interessantesten sind und für die betreffende Behörde ein Gewinnpotenzial darstellen.

Bei der Entwicklung digitaler Dienstleistungen ist man bestrebt, so weit wie möglich auf Versorgungsquellen und Technologien zurückzugreifen, die einen begrenzten ökologischen Fussabdruck hinterlassen. Dies entspricht der Energiestrategie des Staates Wallis und seinem Klimaplan.

Schlussendlich müssen die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit gemeinsam betrachtet werden, da sie zu unterschiedlicher Festlegung von Prioritäten führen können.