null Übertragung von Aufgaben im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs an öffentliche oder private Einrichtungen
Medienmitteilung Dienststelle für den Straf- und Massnahmenvollzug

Übertragung von Aufgaben im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs an öffentliche oder private Einrichtungen

Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Das Department für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) schickt den Vorentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) in die Vernehmlassung. Dieser Vorentwurf soll die gesetzliche Grundlage klären und präzisieren, die es den kantonalen Behörden ermöglicht, Aufgaben im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs an öffentliche oder private Stellen zu delegieren, wie beispielsweise im Rahmen von institutionellen therapeutischen Massnahmen. Diese Änderung folgt den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Sie ist auch bei der Umsetzung der Strafvollzugsstrategie «Vision 2030» des Staatsrats erforderlich und ermöglicht es so, die darin angestrebten Ziele und Herausforderungen besser zu erfüllen. Alle interessierten Personen und Institutionen sind aufgefordert, sich bis zum 15. Dezember 2024 zu äussern.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) hat unter Berücksichtigung verschiedener Studien, Berichte und der Rechtsprechung des Bundesgerichts Empfehlungen an die Kantone zur Privatisierung des Strafvollzugs erlassen. Diese Empfehlungen bieten den Kantonen ein Regelungsmodell für die Übertragung von Aufgaben im Bereich der Vollstreckung von strafrechtlichen Sanktionen. Denn die Übertragung dieser Aufgaben an öffentliche oder private Stellen muss in einem hinreichend genauen Gesetz vorgesehen sein.

Um diesen Empfehlungen und Anforderungen gerecht zu werden, schlägt der Vorentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nun vor, die gesetzliche Grundlage für die Übertragung von Aufgaben im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs an öffentliche oder private Einrichtungen zu schaffen. Zudem können darin die Pflichten der Beauftragten festgelegt, die Anwendung von physischem Zwang geregelt und die Aufsichtspflicht des Kantons in Erinnerung gerufen werden. Die Liste der delegierten Aufgaben, die qualitativen und quantitativen Ziele, die Prioritäten, die Verantwortlichkeiten, die Pflichten, die Kompetenzen der Beauftragten sowie die Finanzierungsmodalitäten werden in einer Leistungsvereinbarung zwischen der zuständigen kantonalen Behörde und dem Beauftragten festgelegt.

Auf praktischer Ebene erweist sich dieser Vorentwurf bei der Umsetzung der 2018 vom Staatsrat verabschiedeten Strafvollzugsstrategie "Vision 2030" als notwendig, insbesondere in Bezug auf die angemessene Betreuung von Personen, die zu einer institutionellen therapeutischen Massnahme (ITM) im geschlossenen Vollzug verurteilt wurden. Der Vollzug einer solchen Massnahme erfordert eine institutionelle und stationäre medizinische Betreuung in einer sicheren, gefängnisähnlichen Umgebung. Angesichts des Fehlens eines Massnahmenzentrums im Wallis, des erwiesenen Mangels an ausserkantonalen Plätzen und der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von qualifiziertem Personal in der forensischen Psychiatrie möchte der Staatsrat den Betrieb eines Zentrums, das sich der Durchführung von ITM in einem geschlossenen Umfeld widmet, vollständig delegieren können. Die Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug (DSMV) bliebe jedoch die für den Vollzug der strafrechtlichen Sanktion zuständige Behörde.

Mit diesem Vorentwurf zur Änderung des EGStGB können die Ziele der "Vision 2030" des Staatsrats besser erreicht und die aktuellen und künftigen Herausforderungen im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs bewältigt werden.

Der Staatsrat hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) ermächtigt, diesen Vorentwurf in die Vernehmlassung zu geben. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 15. Dezember 2024. Die in die Vernehmlassung gegebenen Dokumente sind unter www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen abrufbar. Alle Personen und Institutionen sind eingeladen, Stellung zu nehmen.

Gefängnis von Sitten / Photo © Studio Bonnardot, Sitten