null Heimfall der Wasserkraftanlage Orsières - Ausübung und Übertragung des kantonalen Beteiligungsrechts
Medienmitteilung Departement für Finanzen und Energie Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Heimfall der Wasserkraftanlage Orsières - Ausübung und Übertragung des kantonalen Beteiligungsrechts

Der Kanton Wallis hat beschlossen, sein Beteiligungsrecht von 30% an der Wasserkraftanlage Orsières nach Ablauf der aktuellen Konzessionen am 18. Januar 2027 auszuüben und diese Beteiligung gemäss dem Gesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (kWRG) an die Forces Motrices Valaisannes (FMV SA) zu verkaufen. Dieser Entscheid folgt den Schritten, welche die Konzessionsgemeinden Orsières und Liddes unternommen haben.

Ab 2020 haben die Konzessionsgemeinden Orsières und Liddes die notwendige Organisation geschaffen, um das Heimfallprojekt der Wasserkraftanlage von Orsières zu steuern und die künftige Nutzung der Wasserkräfte im Interesse der Walliser Gemeinschaft zu definieren. Im Rahmen dieses Projekts wurden der Zustand der Wasserkraftanlage und die Heimfallentschädigung evaluiert. Letztere umfasst die billige Entschädigung und die Vergütung für den nicht amortisierten Wert der Modernisierungsinvestitionen. Zur definitiven Festlegung des Heimfallentschädigung, der sich auf mehrere Millionen Franken belaufen dürfte, sind Gespräche zwischen den Behörden und dem heutigen Konzessionär Forces motrices d'Orsières (FMO SA) im Gang.

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Nutzung der Wasserkräfte (kWRG) hat der Kanton das Recht, eine Beteiligung von bis zu 30 % an der Wasserkraftgesellschaft zu erwerben, wenn die verfügungsberechtigte(n) Gemeinde(n) eine Wasserrechtskonzession für eine bestehende Anlage erteilen oder erneuern. Im vorliegenden Fall ermöglicht die Beteiligung des Kantons, die Ziele der Wasserkraftstrategie des Kantons Wallis zu erreichen und in diesem Sinne die Interessen der Walliser Gemeinschaft zu wahren. Mit einer durchschnittlichen Netto-Jahresproduktion von rund 100 GWh stellt die Wasserkraftanlage von Orsières für das Wallis eine interessante Energiemenge dar.

In Anwendung des kWRG wird die vom Kanton erworbene Beteiligung zu Marktbedingungen an die Forces Motrices Valaisannes (FMV SA) weiterverkauft, die ihr Interesse am Erwerb dieser Beteiligung zweimal bestätigt hat. Gemäss der Botschaft des Staatsrates an den Grossen Rat über die Wasserkraftstrategie des Kantons Wallis setzt sich der Verkauf der Staatsbeteiligung an der FMV SA wie folgt zusammen: Marktpreis = Anfangsbetrag + jährliche Ressourcenrente. Mit dem Anfangsbetrag wird der Kauf der Beteiligung des Kantons abgegolten. Die jährliche Ressourcenrente wird in drei gleiche Teile aufgeteilt: ein Drittel für einen Solidaritätsfonds für die kantonale Energie- und Wasserpolitik, ein Drittel für die Konzessionsgemeinden im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Wasserkraft im Kanton und ein Drittel für die Walliser Gemeinden im Verhältnis zur Einwohnerzahl jeder Gemeinde im Kanton.

Der Entscheid des Kantons, sein Beteiligungsrecht auszuüben, ermöglicht es den Konzessionsgemeinden, das Heimfallverfahren für die Anlage abzuschliessen und die Verfahren für die Gesuche um künftige Konzessionen weiterzuführen. Die Exekutiven der Konzessionsgemeinden können somit ihre Urversammlung einberufen, um das Projekt abzuschliessen.