null Erster Fall der Blauzungenkrankheit im Wallis
News Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Erster Fall der Blauzungenkrankheit im Wallis

Am 2. Oktober wurde im Wallis ein erster Fall der Blauzungenkrankheit (des Serotyps 8 - BTV 8) festgestellt. Nach einer massiven Ausbreitung dieses Virus zuerst in Nordeuropa und dann in der Schweiz ist auch das Wallis zum ersten Mal seit 2008 von dieser Tierseuche betroffen. Diese Krankheit, die hauptsächlich Schafe und Rinder befällt, wird nur Mücken (Vektoren) übertragen und ist für den Menschen nicht gefährlich.

Seit Ende August 2024 weisen die Veterinärbehörden zahlreicher Kantone Fälle der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) und des Serotyps 3 (BTV-3) nach. Die Ankunft des Virus in unserem Kanton ist daher nicht überraschend und ein erster Fall wurde im Unterwallis festgestellt. Er betrifft ein Rind.

Entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen werden die betroffene Herde unter Sperre gestellt, d. h. es wird ein Verbot des Tierverkehrs ausgesprochen, um das Risiko einer Übertragung auf andere Herden so gering wie möglich zu halten.

Es ist kaum möglich, die Tiere vollständig vor Mücken und damit vor dieser Krankheit zu schützen, die vor allem bei Schafen Symptome wie Fieber, Schleimhautentzündungen, Ödeme und Lahmheiten verursacht. Als Präventionsmassnahmen werden den Tierhaltern die Anwendung von Insektiziden oder Repellentien, die Errichtung physischer Barrieren gegen Insekten sowie die Entfernung der Tiere von stehenden Gewässern empfohlen.

Es gibt zwar Impfstoffe gegen die verschiedenen Typen des Virus, doch sind diese entweder nicht zugelassen oder in unserem Land derzeit nicht erhältlich. Auch wenn sie die Infektion oder Ausbreitung des Virus nicht verhindern, können sie doch die Symptome verringern. Daher kann ihr Einsatz empfohlen werden, sobald sie in der Schweiz verfügbar sind.

Die Krankheit stellt keine Gefahr für den Menschen

Für weitere Informationen: Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) admin.ch

Illustrationsbild