null Krankenkassenprämien 2025 - Erneut ein deutlicher Anstieg für alle Altersgruppen
Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Krankenkassenprämien 2025 - Erneut ein deutlicher Anstieg für alle Altersgruppen

Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen sowohl im Wallis als auch in der Schweiz insgesamt weiter deutlich. Die durchschnittliche Prämie (alle Altersgruppen, Franchisen und Versicherungsmodelle zusammen) wird 2025 um 7.8 Prozent steigen und damit 26 Franken mehr betragen als 2024, d.h. 357 Franken pro Monat. Auch 2024 war bereits eine merkliche Erhöhung (+27 Franken, +8.6 %) verzeichnet worden. Der für 2025 angekündigte deutliche Anstieg ist in der gesamten Schweiz zu beobachten (+22 Franken, +6.0 %). Angesichts dieser Entwicklung müsste der Betrag für individuelle Prämienverbilligungen im Wallis 2025 um 12.6 Millionen Franken erhöht werden und insgesamt 262.9 Millionen Franken betragen. Diese wiederholten spürbaren Erhöhungen zeugen von den Schwierigkeiten der Akteure im Gesundheitsbereich bei der Kostenkontrolle und werfen Fragen über die langfristige Tragbarkeit des Systems auf. Vor diesem Hintergrund ruft das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) zu einer tiefgreifenden Reform des Schweizer Gesundheitssystems auf, sowohl bezüglich der Governance als auch bezüglich der Finanzierung.

Der Anstieg der durchschnittlichen Prämie im Wallis (alle Versicherungsmodelle und Franchisen zusammen) ist für alle Altersgruppen erheblich.

 

Durchschnittliche Prämie,
Wallis, 2025

in CHF

Differenz
in CHF

Differenz
in %

Erwachsene

CHF 422.00

CHF +31.00

+7.9 %

Junge Erwachsene (19-25 Jahre)

CHF 295.00

CHF +16.00

+5.9 %

Kinder (0-18 Jahre)

CHF 108.00

CHF +8.00

+7.9 %

 

Die durchschnittliche Prämie für Erwachsene im Wallis wird 27 Franken unter dem Schweizer Durchschnitt liegen. In der Romandie wird das Wallis weiterhin die niedrigste Prämie haben. Der Bund hat für den Kanton Wallis zusätzliche
12.6 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung für das Jahr 2025 angekündigt. Der Grosse Rat wird im Dezember über die Gesamtsumme von 262.9 Millionen Franken entscheiden. Damit können Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei der Bezahlung ihrer Prämien unterstützt werden.

Aufruf zur Reform des Gesundheitssystems

Die Prämienerhöhung spiegelt den stetigen Anstieg der Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wider. Seit mehreren Jahren versucht der Kanton Wallis in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern den Kostenanstieg durch verschiedene Massnahmen einzudämmen: Förderung von Prävention und Verbleib zu Hause, Zusammenlegung der Spitaltätigkeiten und Regulierung der Grossgeräte. Trotz dieser Bemühungen steigen die Kosten jedoch weiter an. Obwohl die steigende Lebenserwartung natürlich positiv zu bewerten ist, muss man unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitskosten feststellen, dass die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung erheblich sind. 2023 stiegen die Kosten zulasten der KVG im Vergleich zu 2022 um 4.2 Prozent an. Besonders hoch war der Anstieg in den Bereichen Spitalaufenthalte (+6.2 %), Langzeitpflege (+4.3 %) und Physiotherapie (+6.3 %).

Der Kanton Wallis ruft gemeinsam mit der Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz der italienisch- und französischsprachigen Schweiz (CLASS) den Bund dazu auf, rasch Massnahmen in seinen Zuständigkeitsbereichen zu ergreifen, um die Gesundheitskosten zu senken, insbesondere durch eine Senkung der Medikamentenpreise, die Bekämpfung der übermässigen Nutzung spezialisierter medizintechnischer Leistungen und Investitionen in Gesundheitsförderung und Prävention. Ausserdem spricht er sich für einen ganzheitlichen Ansatz im Bereich Gesundheit aus, in dem die Gesundheitsförderung und Prävention, die Grundversorgung sowie die Versorgung chronischer Erkrankungen und die Langzeitpflege einen wichtigeren Platz einnehmen, indem integrierte Behandlungswege für die Patienten gefördert werden.

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) betont zudem die Notwendigkeit, Überlegungen zur Steuerung des Schweizer Gesundheitssystems anzustellen, sowohl bezüglich der Governance als auch bezüglich der Finanzierung.

Individuelle Massnahmen zur Senkung der Prämienrechnung

Den Versicherten bleibt zur Senkung ihrer Prämienrechnung häufig nur der Wechsel der Krankenkasse. Tatsächlich ist fast die Hälfte der Versicherten bei einer Krankenkasse, deren Prämie über der durchschnittlichen Prämie im Wallis liegt. Wer sich für den Krankenversicherer mit der tiefsten Prämie entscheidet, kann bis zu 130 Franken pro Monat sparen. Auch durch den Wechsel des Versicherungsmodells oder der Franchise kann bei den Prämien gespart werden. Auf der Website des Bundes www.priminfo.admin.ch können alle im Kanton verfügbaren Prämien eingesehen werden.

Versicherte, die ihre Grundversicherung wechseln wollen, können dies ohne Einschränkung oder Nachteil unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand tun, sofern sie ihre Prämien beglichen haben. Der Versicherer darf das Aufnahmegesuch nicht ablehnen, selbst wenn der Versicherte noch in medizinischer Behandlung ist. Die Kündigung oder der Änderungsantrag muss dem Krankenversicherer vor dem 30. November 2024 (Eingangsdatum des Schreibens) zugestellt werden. Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben spätestens Mitte November per Einschreiben zu verschicken. Musterbriefe sind verfügbar unter https://www.vs.ch/de/web/ssp/pour-les-assurés.