null Proaktive Regulierung des Wolfs 2024-2025 - Angeordnete Abschüsse für das Rudel Hérens-Mandelon
Medienmitteilung Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Proaktive Regulierung des Wolfs 2024-2025 - Angeordnete Abschüsse für das Rudel Hérens-Mandelon

Nach Erhalt der Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hat Staatsrat Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), beschlossen, die proaktive Regulierung des Rudels Hérens-Mandelon anzuordnen. Damit kann der Kanton die vollständige Entnahme von vier der derzeit elf Wolfsrudel im Wallis durchführen, wie er es in seinem ursprünglichen Gesuch an das BAFU vom 21. August 2024 beantragt hatte. Die Regulierungsbewilligung ist bis zum 31. Januar 2025 gültig. Sie ist ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Oktober 2024 rechtskräftig.

Am 21. August beantragte der Kanton die Bewilligung für die vollständige Entnahme von vier Wolfsrudeln (Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon und Les Toules). Während die Abschüsse inzwischen für drei Rudel (Nanz, Augstbord und Les Toules) genehmigt wurden, hatte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für das Rudel Hérens-Mandelon keine Genehmigung erteilt.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat eine Ergänzung an das BAFU gerichtet, um die vollständige Entnahme des Rudels von Hérens-Mandelon vornehmen zu können. Seit dem ersten Antrag an das BAFU wurde nämlich ein Schaf in einer geschützten Situation getötet. Nachdem er die Bewilligung des BAFU erhalten hatte, beschloss Staatsrat Frédéric Favre, die proaktive Regulierung dieses Rudels anzuordnen. Die Regulierungsbewilligung ist bis zum 31. Januar 2025 gültig. Sie wird ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Oktober 2024 rechtskräftig.

Der Kanton kann somit die vollständige Entnahme von vier der derzeit elf Wolfsrudel im Wallis durchführen. Die Vollzugsorgane des Kantons können auf die Unterstützung der Jäger zählen, die in den zugelassenen Perimetern während der Hochjagd (Patente G, A+B und A), der Jagd auf kleine Raubtiere (Patent E) und auf Wildschweine (Patent S) ausgebildet wurden, sowie auf einige spezialisierte Jäger, die in die Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) unter der Verantwortung der DJFW integriert sind.

Die Auflistung der Anzahl entnommener Wölfe wird auf der speziellen Internetseite der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere veröffentlicht: www.vs.ch/de/web/scpf/regulation-proactive-du-loup.

Foto © Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere