Kantonsgericht
Das Kantonsgericht übt die oberste Gerichtsbarkeit im Kanton aus. Die Kantonsrichter, die ihre Funktion im Hauptamt ausüben und grundsätzlich im Besitze eines Anwalts- und/oder Notariatspatents sind, werden vom Grossen Rat in Berücksichtigung der sprachlichen, regionalen und politischen Ausgewogenheit gewählt und vereidigt. Das Kantonsgericht ernennt die Gerichtsschreiber, die die Kantonsrichter unterstützen.
Der Grosse Rat bestimmt auf dem Beschlussweg die Anzahl der Kantonsrichter und jene der Ersatzrichter. Das Kantonsgericht hat seinen Sitz in Sitten.
Zivil- und strafrechtliche Abteilungen
Sozialversicherungsrechtliche Abteilung
Öffentlichrechtliche Abteilung
Steuerrechtliche Abteilung
Richter und Gerichtsschreiber
Zusammensetzung der Abteilungen
Kontakt
Kantonsgericht
Rue Mathieu-Schiner 1
Case postale 2203
1950 Sion 2
Tél. 027/ 606 53 00
E-Mail: TCSG@jus.vs.ch
Adresse für Pakete:
Kantonsgericht
Rue Mathieu-Schiner 1
1950 Sion
Öffnungszeiten: Montag - Freitag
08.00 - 11.30 14.00 - 17.00 Uhr