Zwangsmassnahmengericht (ZMG)
Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) ist grundsätzlich für die Anordnung der Untersuchungshaft während der Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft zuständig sowie für die Anordnung oder Bewilligung von anderen Massnahmen, die in die Grundrechte von Beschuldigten eingreifen.
Es wurde geschaffen, um nicht die Gesamtheit der Macht im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung auf eine einzige Behörde (Staatsanwaltschaft) zu konzentrieren. Gemäss dieser Optik soll das Zwangsmassnahmengericht ein Gegengewicht zur Staatsanwaltschaft darstellen, der in dieser Phase des Strafprozesses weitreichende Kompetenzen zukommen. So ist der Zwangsmassnahmenrichter, auf Antrag des Staatsanwalts, grundsätzlich für die Anordnung der Untersuchungshaft zuständig (d.h. die Haft vor Ausfällung des Urteils während der Phase der Untersuchung), soweit in Bezug auf den Beschuldigten Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht.
Der Zwangsmassnahmenrichter ist ebenfalls zuständig für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowie die Überwachung von Bankbeziehungen, die Anordnung der Friedensbürgschaft, die Anordnung von DNA-Massen-Untersuchungen und die Genehmigung der verdeckten Ermittlung.
Die Zwangsmassnahmen sind in den Artikeln 196 bis 298 der Strafprozessordnung geregelt.
Das Zwangsmassnahmengericht ist ebenfalls die zuständige Gerichtsbehörde im Bereich des fürsorgerischen Freiheitsentzugs gemäss Zivilgesetzbuch.
Zwangsmassnahmenrichter
Dr. Christian Roten, Richter und Doyen
Marc Anthamatten, Richter
Patrick Schriber, Richter
Véronique Luisier, Richterin
Sophia Murmann, Ersatzrichterin
Kontakt
Zwangsmassnahmengericht
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Case postale 2054
1950 Sion 2
Tel. 027 606 14 00
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Öffnungszeiten: Montag - Freitag
08.30 - 11.30 14.00 - 17.00 Uhr
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