Abstimmungen und Wahlen - Abschaffung der selbstklebenden Etikette bei der brieflichen Stimmabgabe
Der Staatsrat hat die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe geändert: die Vorschrift, wonach brieflich abstimmende Personen ihre selbstklebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben müssen, wurde abgeschafft. Diese Änderung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft und gilt für die nächste Abstimmung vom 3. März 2024.
Aufgrund eines Wahlbetrugs anlässlich der kantonalen Wahlen vom März 2017 ergriff der Staatsrat eine zusätzliche Massnahme, um die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe zu erhöhen: er führte die persönliche selbstklebende Etikette ein. Jeder Stimmberechtigte hat einen Satz persönlicher selbstklebender Etiketten erhalten. Bei einem Urnengang musste der brieflich abstimmende Stimmberechtigte seine Etikette auf das Rücksendungsblatt in das dafür vorgesehene Feld kleben, andernfalls war seine Stimmabgabe ungültig. Diese Massnahme begann mit der Abstimmung vom 13. Juni 2021.
Anlässlich der Novembersession 2023 des Grossen Rates wurde ein dringliches Postulat eingereicht, womit eine Änderung der Verordnung über die briefliche Stimmabgabe (VbStA) – konkret die unverzügliche Abschaffung der selbstklebenden Etikette – beantragt wurde. Der Staatsrat schloss sich den Argumenten des Postulats an, zumal die selbstklebende Etikette möglicherweise einen Einfluss auf den Rückgang der Wahlbeteiligung hatte.
Diesem dringlichen Postulat folgend änderte der Staatsrat die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe und schaffte die Vorschrift ab, wonach brieflich abstimmende Personen ihre selbstklebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben müssen. Diese Änderung wird am 1. Februar 2024 in Kraft treten.
Ab der nächsten Abstimmung vom 3. März 2024 werden somit die brieflich abstimmenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre persönliche selbstklebende Etikette nicht mehr auf das Rücksendungsblatt kleben müssen. Die selbstklebende Etikette wird schlicht und einfach abgeschafft.
Für die nächsten Urnengänge erhalten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger daher mit dem Stimmmaterial ein neues Rücksendungsblatt (ohne das Feld zum Aufkleben der Etikette). Aufgrund dieser Änderung können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihren Satz der persönlichen selbstklebenden Etiketten ohne Weiteres vernichten.