Familienzulagen - Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 1. Januar 2023
Das Inkrafttreten der Änderung des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG), die angenommen wurde in der kantonalen Abstimmung vom 27. November 2022, wurde vom Staatsrat auf den 1. Januar 2023 festgelegt.
Die neuen Bestimmungen des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen werden am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Sie erhöhen den Betrag der Zulagen, die monatlich an Walliser Familien ausbezahlt werden, gemäss den folgenden Zahlen:
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Beträge |
Beträge |
Differenz |
Kinderzulage |
CHF 275.- |
CHF 305.- |
+ CHF 30.- |
Ausbildungszulage |
CHF 425.- |
CHF 445.- |
+ CHF 20.- |
Auch bei der Finanzierung ändert sich im Ausführungsgesetz ein Punkt: der Beitrag der Arbeitnehmer, der zuvor auf 0,3 % der Löhne festgelegt war, wird nun per Beschluss des Staatsrats auf 0,42 % der Löhne festgelegt. Diese Anpassung von 0.12 Prozentpunkte, die der Staatsrat beschlossen hat, entspricht der Hälfte der Kosten, die durch die Erhöhung der Zulagenbeträge entstehen, die andere Hälfte geht zu Lasten der Arbeitgeber.