null Ergebnisse der kantonalen Abstimmung vom 24. November 2024 - Das Klimagesetz wird abgelehnt
Medienmitteilung Departement für Finanzen und Energie

Ergebnisse der kantonalen Abstimmung vom 24. November 2024 - Das Klimagesetz wird abgelehnt

Die Walliser Bevölkerung lehnt das kantonale Klimagesetz mit 55.83 % der Stimmen ab. Mit dem Gesetz wollte sich der Kanton Wallis die Mittel an die Hand geben, seine Anpassungsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu stärken und seine Treibhausgasemissionen zu senken. Daneben war im Gesetz die Schaffung einer mit anfänglich 100 Millionen Franken dotierten Klimareserve vorgesehen, über die besonders wichtige und zeitlich begrenzte Massnahmen hätten finanziert werden sollen. Der Staatsrat nimmt das Nein zur Kenntnis und wird nun Überlegungen dazu anstellen, mit welcher Strategie er die Anpassung an den Klimawandel und die Realisierung der vom Bund vorgegebenen Ziele in Sachen Senkung der Treibhausgasemissionen vorantreiben will.

Nachdem gegen das vom Grossen Rat am 14. Dezember 2023 angenommene Klimagesetz das Referendum ergriffen wurde, wurde die Vorlage dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Mit 55.83 % der Stimmen lehnte das Stimmvolk die Vorlage in der Abstimmung vom 24. November 2024 nun ab.

Das Gesetz wollte die Grundlage dafür schaffen, dass das Wallis finanzielle Mittel zur Anpassung an den Klimawandel und zur Reduktion seiner Treibhausgasemissionen hätte bereitstellen können. Vor dem Hintergrund, dass der Kanton von den Folgen des Klimawandels (Hitzewellen, Trockenperioden, Spätfrost, Überschwemmung, Erdrutsche, Murgänge usw.) besonders stark betroffen ist, zielte das Gesetz auf die Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 ab, was einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 82% gleichgekommen wäre.

Der Staatsrat nimmt das Nein des Volkes zum Klimagesetz zur Kenntnis. Der Klimawandel ist eine Realität und wurde in der Kampagne nicht in Frage gestellt. Der Staatsrat wird nun zusammen mit den betroffenen Akteuren Überlegungen dazu anstellen, welche Mittel dazu geeignet sind, damit sich der Kanton an den Klimawandel anpassen kann. Gleichzeitig wird er prüfen, welche Massnahmen zur Erreichung der Ziele des eidgenössischen Klima- und Innovationsgesetzes nötig sind, das bis 2040 eine Reduktion der Emissionen um 75% und bis 2050 um 89% vorsieht. Ohne Klimagesetz wird es hingegen schwieriger sein, die finanziellen Mittel zu finden, um die Bevölkerung, die Unternehmen, die Gemeinden und die Burgergemeinden beim Klimawandel zu unterstützen.

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