Kantonale Abstimmungen vom 27. November 2022 - Der Staatsrat entscheidet über die Vorstösse der FDP und bestätigt die Durchführung der Volksabstimmungen
Der Staatsrat hat über die beiden von der FDP eingereichten Vorstösse gegen die vom Staatsrat vorbereitete erläuternde Broschüre für die kantonalen Volksabstimmungen vom 27. November 2022 entschieden. Er stellt fest, auch wenn die Frage vom Grossen Rat entschieden werden muss, dass die Kritik der FDP an der erläuternden Botschaft nicht so wichtig oder schwerwiegend ist, dass sie ein Eingreifen des Staatsrats und eine Korrektur und anschliessenden Neudruck der erläuternden Botschaft rechtfertigen würde. Folglich werden die Abstimmungen beibehalten.
Am 10. Oktober reichte die FDP beim Grossen Rat zwei Beschwerden gegen die kantonale Volksabstimmung vom 27. November 2022 ein. Die Beschwerden beziehen sich auf mehrere Passagen der erläuternden Botschaft, die von der FDP als problematisch erachtet werden. Letztere verlangt, dass die Broschüre geändert wird, da ansonsten die Abstimmungsergebnisse für ungültig erklärt werden müssten. Der Grosse Rat hat diese Beschwerden als Gegenstand seiner Zuständigkeit an den Staatsrat weitergeleitet, soweit sie sich gegen die Vorbereitungshandlungen für die kantonale Abstimmung richten.
Der Staatsrat hat über diese beiden Texte entschieden. Formal betrachtet er sie als Vorstösse im Sinne des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (Art. 212), deren Ziel es ist, den Staatsrat über allfällige Mängel bei der Vorbereitung des Urnengangs in Kenntnis zu setzen, damit dieser die nützlichen Massnahmen zur Beseitigung der festgestellten Unregelmässigkeiten ergreifen kann.
Zum Inhalt stellt der Staatsrat fest, dass, auch wenn die Frage vom Grossen Rat entschieden werden muss, die Kritik der FDP an der erläuternden Botschaft a priori nicht von solcher Bedeutung oder Schwere ist, dass sie ein Eingreifen des Staatsrats und die Korrektur und anschliessende Neuauflage der erläuternden Botschaft rechtfertigen würde.
Kantonales Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
Die erste Beschwerde richtet sich gegen die Änderung des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG). Sie bezieht sich auf zwei Passagen in der erläuternden Broschüre des Staatsrats, in denen die Regierung ihre Argumente darlegt.
In Bezug auf den Vorstoss gegen das AGFamZG ist der Staatsrat der Ansicht, dass die drei Seiten, die dem Referendumskomitee in der erläuternden Botschaft zur ausführlichen Darlegung seiner Argumente eingeräumt werden, es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich eine eigene Meinung über den zur Abstimmung stehenden Gegenstand zu bilden. Zudem betont er, dass die Befürworter und Gegner in der öffentlichen Debatte vor der Abstimmung vom 27. November 2022 genügend Zeit und Gelegenheit haben werden, ihre Argumente vorzutragen und die Behauptungen des Staatsrats zu kommentieren.
Gesetz über die Palliativpflege und den Rahmen für die Praxis der Suizidbeihilfe in Einrichtungen
Die zweite Beschwerde richtet sich gegen das Gesetz über die Palliativpflege und die Begleitung der Praxis der Suizidbeihilfe in Institutionen (GPCBSIE). Die FDP beanstandet den Teil der erläuternden Botschaft, der den Gegnern des Gesetzes vorbehalten ist, und weist darauf hin, dass das Komitee Pro Liberty nicht berechtigt war, seine Argumente vorzutragen, da es nicht als Referendumskomitee konstituiert ist.
In diesem Zusammenhang weist der Staatsrat darauf hin, dass Pro Liberty bislang die einzige Gruppierung ist, die sich gebildet hat, um sich gegen das GPCBSIE zu wehren.
Schlussfolgerungen des Staatsrats
Folglich ist der Staatsrat der Ansicht, dass die von der FDP angesprochenen Unregelmäßigkeiten nicht so offensichtlich sind und vor allem nicht so wichtig oder schwerwiegend erscheinen, dass sie von vornherein die Ungültigkeit der Wahl nach sich ziehen würden. Ausserdem ist es aus Zeit-, Organisations- und Kostengründen (die Gemeinden haben das Wahlmaterial bereits erhalten) kaum möglich, die erläuternde Broschüre unter Einhaltung der für die Briefwahl gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu ändern und neu zu drucken. Der Staatsrat hält daher an der Durchführung der kantonalen Volksabstimmungen am 27. November 2022 fest.