Gesetz über die politischen Rechte - Der Staatsrat nimmt den Änderungsentwurf an
Der Staatsrat verabschiedete den Änderungsentwurf des Gesetzes über die politischen Rechte (kGPR). Mit dieser Änderung sollen mehrere Motionen des Grossen Rates umgesetzt werden. Der wichtigste Punkt betrifft die Transparenz der Finanzierung des politischen Lebens. So sieht der Entwurf vor, dass jede im Grossen Rat vertretene politische Partei ihre Jahresrechnung bis zum 30. Juni und ihre Kampagnenrechnung innert 90 Tagen nach dem Urnengang zur Verfügung halten muss. In beiden Fällen muss auch die Liste der Spender bereitgehalten werden. Zudem führt der dem Parlament vorgelegte Entwurf einen einzigen amtlichen Wahlzettel für die Ständeratswahl ein, der die derzeit geltenden Parteilisten ersetzt. Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Novembersession 2022 über diesen Änderungsentwurf befinden.
Der Änderungsentwurf des Gesetzes über die politischen Rechte (kGPR) wurde vom Staatsrat angenommen. Diese Änderung betrifft vor allem die Transparenz der Finanzierung des politischen Lebens und geht auf eine Motion zurück, die 2019 von den Parlamentariern angenommen wurde. So sieht der Entwurf vor, dass jede politische Partei, die im Grossen Rat vertreten ist, ihre Jahresrechnung und die Liste ihrer Spender, die einen Gesamtbetrag von mehr als 5'000 Franken gespendet haben, vor dem 30. Juni zur Verfügung hält. Darüber hinaus müssen alle im Parlament vertretenen Parteien sowie alle Komitees und Organisationen, die sich massgeblich an Wahl- oder Abstimmungskampagnen auf kantonaler Ebene beteiligen, ihre Kampagnenrechnung und die Liste ihrer Spender innerhalb von 90 Tagen nach dem Urnengang zur Verfügung halten. Der Staatsrat betont, dass die Transparenz der Finanzierung politischer Aktivitäten ein Element ist, das das Vertrauen der Bürger in die Institutionen stärkt.
Der Entwurf enthält auch weitere Änderungen, mit denen verschiedene vom Grossen Rat angenommene Motionen umgesetzt werden sollen:
- Für die Ständeratswahl wird ein einziger amtlicher Wahlzettel eingeführt, der die derzeit geltenden Parteilisten ersetzt. Dieser Wahlzettel enthält alle gültig eingereichten Kandidaturen. Der Stimmberechtigte vergibt seine beiden Stimmen den kandidierenden Personen, indem er das Kästchen neben ihrem Namen ankreuzt. Dieses System ist bereits in anderen Kantonen in Kraft;
- Im Falle eines zweiten Wahlgangs bei den Staatsrats- und Ständeratswahlen und den Gemeindewahlen ist vorgesehen, dass die Stimmberechtigten das Wahlmaterial spätestens 10 Tage vor dem Urnengang – und nicht wie bisher 5 Tage davor – erhalten;
- Die Gemeinden dürfen die Teilauszählung bereits ab dem Donnerstag vor dem Urnengang und nicht erst ab dem Freitag vor dem Urnengang durchführen, womit die Aufgabe der Gemeinden erleichtert werden soll;
- Die Praxis, wonach das Referendums- oder Initiativkomitee einen Text oder ein Argumentarium verfassen kann, den oder das der Staatsrat anschliessend in seiner Erläuterung zur betreffenden kantonalen Abstimmung übernimmt, wird formalisiert;
- Die Gemeinden müssen zwingend eine Erläuterung vor den kommunalen Wahlen und Abstimmungen erstellen.
Der Änderungsentwurf des kGPR's soll dem Grossen Rat in der Novembersession 2022 vorgelegt werden.