null Ergebnisse der kantonalen Abstimmung vom 27. November 2022 - Das Stimmvolk nimmt die Erhöhung der Familienzulagen und die Beihilfe zum Suizid in Institutionen an
Medienmitteilung Präsidium

Ergebnisse der kantonalen Abstimmung vom 27. November 2022 - Das Stimmvolk nimmt die Erhöhung der Familienzulagen und die Beihilfe zum Suizid in Institutionen an

Das Stimmvolk sagt Ja zur Erhöhung der Familienzulagen. 61.94 % der Walliser Stimmbürger nehmen die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) an. Ebenfalls ein Ja gibt es zum Recht auf Beihilfe zum Suizid in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Kantons, wobei sich 76.55 % der Stimmenden für das Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE) aussprechen.

An diesem Abstimmungssonntag ging es für die Walliser Bevölkerung um zwei kantonale Vorlagen: 

  • die vom Grossen Rat am 16. Dezember 2021 angenommene Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) und
  • das Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE), welches der Grosse Rat am 10. März 2022 angenommen hatte. 

Der Staatsrat und der Grosse Rat empfahlen beide Vorlagen zur Annahme. 

Änderung in Zusammenhang mit der Erhöhung der Familienzulagen

Die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen wurde von 61.94 % der Stimmbeteiligten angenommen. Damit werden die Kinderzulagen um 30 Franken von 275 auf 305 Franken pro Monat erhöht. Die Ausbildungszulage steigt ihrerseits um 20 Franken pro Monat und beträgt neu 445 Franken anstatt 425 Franken. Diese neuen Bestimmungen wurden als Gegenentwurf zu der im September 2019 eingereichten Volksinitiative «Mehr Familienzulagen für Ihre Kinder» vorgeschlagen. Nachdem gegen die Bestimmungen das Referendum ergriffen wurde, nehmen die Walliser Bürgerinnen und Bürger diesen Gegenvorschlag nun an der Urne an.

Die Regierung zeigt sich erfreut über dieses Ergebnis und sieht darin eine Chance, die kantonale Familienpolitik zu stärken und die Walliser Familien, insbesondere die Familien des Mittelstandes, zu unterstützen. Da die FDP.Die Liberalen (FDP) angekündigt hat, ihren Rekurs zurückzuziehen, wird der Staatsrat in nächster Zeit über das Datum des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen entscheiden. 

Gesetz über die Palliative Care und die Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen 

Die zweite Vorlage des Tages, das Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE), wurde von 76.55 % des Walliser Stimmvolks angenommen. Das vom Gesetz verfolgte Ziel war, einerseits die Palliative Care zu fördern und andererseits das Recht auf Beihilfe zum Suizid in allen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen mit einem öffentlichen Auftrag des Kantons zu verankern. Diese Vorlage war am 10. März 2022 vom Parlament verabschiedet und dem obligatorischen Referendum unterstellt worden, wodurch die Bevölkerung des Kantons Gelegenheit hatte, sich zu diesem sensiblen Thema zu äussern.

Die Regierung freut sich über das Ja zum GPCBSIE, das den Ausbau der Palliative Care im Wallis ermöglicht und das Recht auf Beihilfen zum Suizid in den Institutionen des Kantons garantiert. Da die FDP.Die Liberalen (FDP) angekündigt hat, ihren Rekurs zurückzuziehen, wird der Staatsrat in nächster Zeit über das Datum des Inkrafttretens des neuen Gesetzes entscheiden.