null Eidgenössische Abstimmungen vom 27. September 2020 - Die Walliser Regierung unterstützt das Jagdgesetz und den Erwerb neuer Kampfflugzeuge
Medienmitteilung

Eidgenössische Abstimmungen vom 27. September 2020 - Die Walliser Regierung unterstützt das Jagdgesetz und den Erwerb neuer Kampfflugzeuge

14/08/2020 | Staatsrat

Der Staatsrat hat sich formell für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und für die Anschaffung neuer Kampfflugzeuge ausgesprochen. Er empfiehlt die Annahme dieser beiden Vorlagen, die am 27. September zur Volksabstimmung vorgelegt werden. Für die Regierung ist das Jagdgesetz ein guter Kompromiss, der den Schutz der Wildtiere stärkt und gleichzeitig den Kantonen ein moderates Instrument zur Regulierung der Wolfspopulation und zur Begrenzung der Schäden an den Herden bietet. Der Staatsrat ist auch der Ansicht, dass die Luftfahrtsicherheit eine Priorität darstellt und dass die Anschaffung neuer Kampfflugzeuge daher zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist.

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Die Teilrevision des Jagdgesetzes stärkt den Schutz vieler Wildtierarten und trägt gleichzeitig der in den letzten Jahren beobachteten Zunahme der Wolfsbestände Rechnung. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Wolf eine geschützte Art bleibt - insbesondere werden die Rudel erhalten - und bietet gleichzeitig eine pragmatische Lösung, um die Ausbreitung dieser Art und den Schaden, den sie an Herden verursacht, zu kontrollieren.

Die neuen Bestimmungen erlauben es den Kantonen, die Wolfspopulation präventiv zu regulieren, um Schäden an Schafen und Ziegen zu begrenzen oder wenn Wölfe in der Nähe von Siedlungsgebieten auftauchen. Die Kantone können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) Abschüsse anordnen.

Zudem wird der Bund den Kantonen für die Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere für die Aufwertung von Biotopen und die Verstärkung der Einsätze der Wildhüter, mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

Aufgrund der Ausdehnung und der Beschaffenheit seines Territoriums sowie der Präsenz grosser Raubtiere ist das Wallis von dieser Revision besonders betroffen. Der Staatsrat empfiehlt deshalb, die Änderung des Jagdgesetzes an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September anzunehmen. Er ist der Meinung, dass dies ein guter Kompromiss ist, der den für die Artenvielfalt wichtigen Schutz der Wildtiere stärkt und gleichzeitig den Kantonen ein sinnvolles Instrument zur Verfügung stellt, um die von Wölfen an Herden verursachten Schäden zu begrenzen.

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Der Staatsrat empfiehlt zudem die Annahme des Bundesbeschlusses über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, die ohne zusätzliche Belastung des Bundes aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert wird.

Die Armee setzt diese Flugzeuge täglich für den Luftpolizeidienst ein. Sie ermöglichen es ihr, die Einhaltung der Flugverkehrsregeln zu gewährleisten, Flugzeugen in Not zu helfen und einzugreifen, wenn ein Flugzeug unberechtigt in den Schweizer Luftraum eindringt. Die Flugsicherheit ist somit eine Priorität im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung. Im Falle einer terroristischen Bedrohung ist die Luftraumkontrolle von entscheidender Bedeutung und muss intensiviert werden können.

Der Kanton Wallis ist von dieser Frage besonders betroffen, da er über eine Reihe von Infrastrukturen verfügt, die im Falle eines Luftangriffs gefährdet sind, darunter etwa Staudämme. Zudem dient der Flughafen Sitten als Ausweichflugplatz für die Armee. Die Luftwaffe verfügt dort über ein Ausbildungszentrum, das mehrere Dutzend Polymechaniker ausbildet und das ab 2029 vom Kanton übernommen und ausgebaut werden soll.