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Broschüre über die Luftreinhaltung: Was die Gemeinde tun kann und muss
16/04/2013
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Dienststelle für Umwelt
Die Gesetzgebung des Bundes und des Kantons legen den Walliser Gemeinden bestimmte Aufgaben und Pflichten in Zusammenhang mit der Luftreinhaltung auf. Parallel dazu können Sie als Gemeindebehörde aber auch aus freien Stücken in diesem Bereich tätig werden und so zur Optimierung der Lebensqualität Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürgern beitragen.
Um die Gemeinden bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat die Dienststelle für Umweltschutz die Broschüre „Luftreinhaltung: Was die Gemeinde tun kann und muss…“ herausgegeben.