Gefahrenguttransporte

Im speziellen Bereich des Gefahrguttransports ist die DAA für die Umsetzung der Verordnung über Gefahrgutbeauftragten (GGBV) verantwortlich, die vorsieht, dass Unternehmen, die gefährliche Güter auf der Straße oder Schiene transportieren - sowie diejenigen, die Verpackungs-, Abfüll-, Versand-, Be- und Entladevorgänge im Zusammenhang mit solchen Transporten durchführen - über ausreichende Kenntnisse verfügen, um Unfälle zu vermeiden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die von der GGBV vorgesehene Ausbildung auch als Sonderausbildung im Sinne der Artikel 6 und 7 der VUV gilt.