Medienmitteilung Dienststelle für Landwirtschaft

Landwirtschaft - Bekämpfungsmassnahmen zum Japankäfer im Wallis

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ordnet im Oberwallis Bekämpfungsmassnahmen gegen den Japankäfer (Popillia japonica) an. Es hat zu diesem Zweck eine Befalls- und eine Pufferzone definiert.  Im August 2023 wurden erstmals im Kanton Wallis auf der Südseite des Simplonpasses sowie im Zwischbergental Japankäfer nachgewiesen und gefangen. Der Japankäfer ist wahrscheinlich auf natürlichem Weg aus Norditalien eingewandert. Dort hat er sich in den letzten Jahren massiv verbreitet. Der adulte Japankäfer verursacht in den Sommermonaten beträchtliche Schäden an über 400 Pflanzenarten, unter anderem an Reben und Obstbäumen. Die Larve (Engerling) schädigt insbesondere Wiesen- und Rasenflächen. Er ist als prioritärer Quarantäneorganismus eingestuft und ist deswegen melde- und bekämpfungspflichtig.

Infolge des Japankäfer-Vorkommens auf der Simplon-Südseite erliess das Bundesamt für Landwirtschaft im März 2024 eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Ausbreitung dieses Schädlings. Die Verfügung definiert eine Befallszone auf dem Gebiet der Gemeinden Simplon und Zwischbergen und eine Pufferzone, die das Gebiet der Gemeinden Baltschieder (Gemeindegebiet südlich von Ausserberg), Bister, Bitsch, Brig-Glis, Eggerberg, Lalden, Mörel-Filet, Naters (Gemeindegebiet unterhalb von 2200 m.), Ried-Brig, Riederalp, Termen, Visp und Visperterminen umfasst. In diesen Gebieten wurden Eindämmungsmassnahmen angeordnet. Dabei handelt es sich um Verbote und Einschränkungen, die verhindern sollen, dass sich der Japankäfer im Wallis weiter ausbreitet. Diese Massnahmen betreffen die Verbringung von Kompost, Grüngut, Oberboden, Rasenrollen, Topfpflanzen sowie Pflanzen im Freiland und die Reinigung von Geräten und Fahrzeugen, welche für Bodenarbeiten oder Arbeiten mit Erde benutzt werden. Die betroffenen Kreise wurden schriftlich und im Rahmen einer Informationsveranstaltung informiert. Die Einhaltung der Massnahmen wird kontrolliert. Es gelten die Strafbestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes.

Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) wird diesen Sommer in der Befallszone die Eindämmung des Käfers mittels Lockstofffallen fortsetzen und intensivieren. In der Pufferzone wird ein Monitoring gestartet. Seit 2019 wird im Auftrag des Bundes eine kantonale Gebietsüberwachung zur Früherkennung des Japankäfers durchgeführt. Diese wird 2024 ebenfalls intensiviert, insbesondere entlang der Achse des Grossen Sankt Bernhard. Wer einen Japankäfer sieht, muss dies der DLW per Online-Formular melden. Dieses Formular und alle wichtigen Informationen über den Japankäfer sowie über das Befallsgebiet und die Pufferzone sind online auf der DLA-Website verfügbar (Pflanzenschutz > Japankäfer).