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3. Rhonekorrektion - Ergebnisse der Projektanalyse

Im November 2022 veranlasste das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) eine Analyse, um festzustellen, ob das Projekt zur Realisierung der 3. Rhonekorrektion in seiner jetzigen Form den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen und Bedürfnissen am besten entspricht. Tatsächlich haben sich diese seit dem Start des Projekts vor über 20 Jahren stark verändert. Der Bericht bringt überhöhte Sicherheitsziele ans Licht, die zu einem unverhältnismässigen Projekt mit erheblichen Auswirkungen auf die Rhoneebene und die Kosten führen. Folglich sind die Grundelemente des Projekts der 3. Rhonekorrektion zu überarbeiten, um ein Projekt zu entwickeln, das ein zeitgemässes Konzept für die Sicherung und Revitalisierung des Flusses beinhaltet.

Im November 2022 veranlasste das Departement für Mobilität, Raum und Umwelt eine Analyse des Projekts der 3. Rhonekorrektion, womit es auf eine Besorgnis des Grossen Rates reagierte, insbesondere auf das dringliche Postulat «Wie sieht die politische Vision für Rhone 3 aus?». Die Analyse sollte zeigen, ob das Projekt in seiner jetzigen Form geeignet ist, um den heutigen und künftigen Herausforderungen und Bedürfnissen am besten zu entsprechen.

Nach eingehenden Untersuchungen durch die Firma E-AS SA in Lausanne ergab die Analyse, dass die im Rahmen des Projekts definierten Sicherheitsziele sehr hoch angesetzt sind und über das hinausgehen, was im Bereich des Hochwasserschutzes allgemein empfohlen wird. Die Risikobewertung führte zu einer Schadensschätzung, die weit über den durch das Hochwasser im Oktober 2000 verursachten Schäden lag, insbesondere aufgrund der Wahl eines theoretischen Szenarios, bei dem die Dämme auf einem sehr grossen Teil ihrer Länge vollständig brechen. Ausserdem wurden den Experten zufolge die Umweltziele über die ursprünglich angestrebten und für ein solches Projekt erwarteten Ziele hinaus erhöht. Diese verschiedenen Elemente hatten zur Folge, dass ein unverhältnismässiges Projekt entstand, dessen räumlichen Auswirkungen beträchtlich und unvereinbar mit den eidgenössischen Anforderungen im Zusammenhang mit den Fruchtfolgeflächen (FFF) sind, auf denen der Flächenverbrauch begrenzt werden muss.

Betreffend die vom Projekt geplanten Kosten hält der Bericht fest, dass darin Beträge in der Grössenordnung von mehreren hundert Millionen Franken nicht enthalten sind, die aber für die geplante Realisierung von sozioökonomischen Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Fluss benötigt werden, für die Integration von Infrastrukturen wie derjenigen für den Langsamverkehr, für ausreichende Massnahmen zur Sanierung belasteter Standorte und auch für die jährlichen Unterhaltskosten des Flusses, die nach der Realisierung der Massnahmen stark ansteigen werden.

Ausserdem gilt es auch festzuhalten, dass sich vom Entscheid zur Lancierung der 3. Rhonekorrektion im Jahr 2000 und bis zum Baubeginn im Jahr 2009 das Umfeld stark veränderte, insbesondere in Bezug auf den Klimawandel, das Risikomanagement sowie den gesetzlichen Rahmen und die Empfehlungen für den Wasserbau. Ebenso zu berücksichtigen sind langjährigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Projekts der 3. Rhonekorrektion.

Daher hat der Staatsrat beschlossen, eine Revision der 3. Rhonekorrektion und des dazugehörigen Generellen Projekts (GP-R3) einzuleiten. Die Grunddaten des Hochwasserschutzes (z.B. Zustand der Dämme, Bewertung der Abflüsse, Szenarien von Dammbrüchen, Schadenpotenzial oder das Inventar der belasteten Standorte) sowie die technischen Entscheidungen müssen aktualisiert werden, um das Projekt unter Einbezug einer zeitgemässen Konzeption der Sicherung und Revitalisierung des Flusses anzupassen. Dabei sind insbesondere dem integrierten Risikomanagement und dem gesamten Einzugsgebiet Rechnung zu tragen, unter Berücksichtigung des multifunktionalen Betriebsmanagements von Wasserkraftanlagen, des Klimawandels, der sozioökonomischen und finanziellen Aspekte, der territorialen Gegebenheiten der Rhoneebene und der gesetzlichen Auflagen. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Projektüberarbeitung zu leiten und einen detaillierten Zeitplan zu erstellen.

In diesem Zusammenhang werden die Gespräche mit den Projektpartnern fortgeführt und intensiviert. Was die bereits laufenden Massnahmen betrifft, muss eine Bestandsaufnahme einer jeden einzelnen durchgeführt werden, um ihre Priorität festzusetzen. Einige wird man unverändert weiterführen können, andere wiederum werden je nach den Ergebnissen der Grunddatenüberprüfung kleineren oder grösseren Änderungen zu unterziehen sein.