Medienmitteilung Departement für Finanzen und Energie

Kantonale Abstimmung vom 24. November 2024 - Die Walliser Bevölkerung stimmt über das Klimagesetz ab

Der Staatsrat hat entschieden, die kantonale Abstimmung über das Klimagesetz auf Sonntag, 24. November 2024, zu legen. Nachdem formell ein Referendumsantrag zustande gekommen ist, muss das Volk nun über das vom Grossen Rat am 14. Dezember 2023 verabschiedete Gesetz abstimmen. Mit dem Klimagesetz schafft der Kanton Wallis die Grundlage dafür, die grossen Herausforderungen des Klimawandels bewältigen zu können. Ziel des Gesetzes ist es, die Bevölkerung, die Biodiversität und die erheblichen Sachwerte vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und auf kantonaler Ebene bis 2040 die Klimaneutralität anzustreben. Dazu setzt das Gesetz insbesondere auf Unterstützungsmassnahmen für Einzelpersonen, Unternehmen und Gemeinden, um diese in ihren Bemühungen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Senkung des Treibhausgasausstosses zu stärken. Zur Finanzierung von grösseren Projekten, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten, wird eine mit anfänglich 100 Millionen Franken dotierte Klimareserve gebildet.

Das Klimagesetz wurde vom Walliser Grossen Rat am 14. Dezember 2023 mit 93 zu 30 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Nachdem mit 3'821 gültigen Unterschriften bei der Staatskanzlei ein Referendum gegen das Gesetz eingereicht wurde, kommt es nun zur Volksabstimmung. Der Staatsrat hat diese Abstimmung auf den 24. November 2024 anberaumt.

Ziel des Klimagesetzes ist es, die Bevölkerung, die Biodiversität und die erheblichen Sachwerte (namentlich Strassen, Brücken, Bauten) vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Von diesen Folgen ist das Wallis besonders stark betroffen: Es ist mit extremen Trocken- und Hitzeperioden, Frühjahrsfrost, heftigen Gewittern, Gletscherschmelze, Überschwemmungen, Erdrutschen, Murgängen usw. zu rechnen.

Als Antwort auf die Klimaentwicklung sieht das Gesetz vor, dass der Kanton einen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen leistet und bis 2040 die Klimaneutralität anstrebt. Weiter sollen Massnahmen ergriffen werden, um die Anpassungsfähigkeit des Gebiets an den Klimawandel zu stärken und den Schutz auszubauen. Daneben schreibt der Gesetzestext vor, dass die geografischen Besonderheiten des Kantons zu berücksichtigen sind, insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Individualverkehr oder auch bei der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Energieressourcen.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt das Gesetz insbesondere auf Unterstützungs- und Fördermassnahmen. Mit dem Gesetz können Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden bei ihren Bemühungen, sich vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen und ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren, finanziell unterstützt werden. Diese Massnahmen werden über das ordentliche Budget des Staates finanziert. Daneben dient eine mit anfänglich 100 Millionen Franken dotierte Klimareserve dazu, wichtige und zeitlich begrenzte Massnahmen zu finanzieren, die zur Erreichung der Klimaziele beitragen werden.

Wie im Gesetz verankert, behält der Grosse Rat die Kontrolle darüber, welche Stossrichtungen die Klimapolitik des Kantons verfolgt. In diesem Sinne beteiligt sich das Parlament an der Ausarbeitung des kantonalen Klimaplans und kann dem Staatsrat entsprechende Änderungen vorschlagen. Der Grosse Rat entscheidet ebenfalls über die Finanzierung der einzelnen Massnahmen des Aktionsprogramms Klima, über die prioritären Massnahmen und die Indikatoren. Er bewilligt im Rahmen des Budgets oder im Rahmen von Verpflichtungskreditbegehren Entnahmen aus der Klimareserve.

Der Wortlaut des Gesetzes hat eine Handlungspflicht zur Folge – und keine Leistungspflicht. Mit anderen Worten gesagt, ermöglicht das Gesetz einzig die Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Verbote, verbindliche Vorgaben zur Erreichung der Ziele oder Steuern zur Finanzierung von Massnahmen können über das Klimagesetz nicht erlassen werden.

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