Medienmitteilung Dienststelle für Umwelt

Mobilfunkanlagen im Wallis

Vereinbarung zwischen Betreibern, Gemeinden und Kanton und Anpassung der Verfahren für Antennen der neuesten Generation

Um die Koordination im Bereich der Mobilfunkanlagen zu verstärken, haben der Kanton Wallis, der Verband Walliser Gemeinden und die Betreiber Swisscom, Salt und Sunrise ein neues Dialogmodell festgelegt. Dieses Modell wird durch eine Vereinbarung formalisiert, welcher bereits der Kanton, die Betreiber und rund 80 Gemeinden beigetreten sind. Diese Vereinbarung soll den gegenseitigen und frühzeitigen Informationsfluss zwischen den Betreibern und der Gemeindebehörde verbessern, den Evaluationsprozess für geeignete Antennenstandorte optimieren und der Gemeinde bei dieser Evaluation ein Mitspracherecht einzuräumen. Darüber hinaus hat der Kanton Wallis nach einem kürzlich ergangenen Entscheid des Bundesgerichts die Betreiber sowie die Gemeinden darüber informiert, dass es für die Aktivierung eines Korrekturfaktors bei Antennen der neuesten Generation künftig eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens bedarf.

Überall in der Schweiz gibt es Mobilfunkantennen in grosser Zahl, und der Spielraum der Gemeinden bei der Planung ist relativ begrenzt. Das Gesetz schreibt eine gute Qualität der Netzabdeckung vor, der Wettbewerb zwischen den Betreibern muss aufrechterhalten werden und hinsichtlich des Umweltschutzes können die Gemeindebehörden keine strengeren Anforderungen als die der Bundesgesetzgebung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festlegen. Die Planung neuer Antennenstandorte und die Koordination der Entwicklung der 5G-Technologie sind nicht nur für die beteiligten Akteure, sondern auch für die Bevölkerung ein Anliegen. Zudem wurde im Dezember 2022 vom Grossen Rat ein Postulat zur Stärkung dieser Koordination im Wallis angenommen.

In diesem Sinne haben der Kanton Wallis, der Verband Walliser Gemeinden (VWG) und die Betreiber Swisscom, Salt und Sunrise eine Vereinbarung zur Einführung eines Dialogmodells geschlossen. Dieses legt die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den unterzeichnenden Gemeinden und den Betreibern fest. Das Dialogmodell definiert die Bedingungen für die Information der Gemeinden über Projekte für den Bau, Umbau und die Erweiterung von Antennen. Es schafft auch einen Rahmen für die Zusammenarbeit bei der Suche nach neuen Antennenstandorten im Vorfeld von Baubewilligungsverfahren.

Im Falle einer Neuanlage wird der Informationsaustausch zwischen den Parteien bereits in der Anfangsphase der Entwicklung von Mobilfunknetzen sichergestellt, das Evaluationsverfahren für die Standorte, die für die neue Anlage in Frage kommen, wird optimiert und die Gemeinden werden einbezogen, damit sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Interessenabwägung den besten Standort bestimmen können. So können sie frühzeitig die Auswirkungen der Mobilfunknetzplanung auf ihr Gebiet prüfen und die Bevölkerung besser informieren, insbesondere wenn diese von ihrem Beschwerde- oder Informationsrecht Gebrauch macht.

Das Dialogmodell wird von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) empfohlen und hat sich in anderen Kantonen bereits bewährt. Es wurde den Walliser Gemeinden vorgestellt, und rund
80 Gemeinden haben ihm bereits zugestimmt. Die Vereinbarung und die Liste der Unterzeichnergemeinden sind auf der Website der Dienststelle für Umwelt www.vs.ch/mobilfunk einsehbar.

Die Einführung von 5G geht mit der Installation zahlreicher Antennen der neuesten Generation einher, sogenannter adaptiver Antennen. Bisher konnte die Aktivierung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Antennen durch ein vereinfachtes Verfahren bei der zuständigen Behörde erfolgen. Nach einem Entscheid des Bundesgerichts vom 23. April 2024 braucht es für diese Aktivierung nun zwingend ein ordentliches Baubewilligungsverfahren. Die Betreiber sowie die Gemeinden wurden darüber informiert. Dieser Entscheid hat keine Auswirkungen auf die Vereinbarung über das Dialogmodell.

 

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